
Eigenverbrauchsgemeinschaften
Eine Eigenverbrauchsgemeinschaft ermöglicht Haushalten und Unternehmen, sich zu einem Verbund zusammenzuschliessen und den Strom einer Solaranlage gemeinsam zu nutzen. So kann mehr Strom dort verbraucht werden, wo er produziert wird. Im Versorgungsgebiet von Energie Wasser Bern ist die Gründung unterschiedlicher Eigenverbrauchsgemeinschaften möglich.
Betreiben Sie eine PV-Anlagen und möchten Ihren Eigenverbrauchsgrad erhöhen? Möchten Sie für Ihren überschüssigen Strom eine höhere Rendite erzielen als durch die blosse Rücklieferung? Oder möchten Sie als Strom-Konsumentin oder -Konsument von lokal produzierter Energie zu günstigeren Konditionen profitieren? Dann könnte eine Eigenverbrauchsgemeinschaft für Sie interessant sein. Wir stellen Ihnen die in unserem Versorgungsgebiet möglichen Lösungen vor. Für ausführliche Informationen zu den einzelnen Eigenverbrauchsgemeinschaften empfehlen wir die Informationsplattform Lokaler Strom
ZEV sind in der Schweiz seit 2018 erlaubt und im Energiegesetz Art. 17 ff geregelt. Hinter einem gemeinsamen Netzanschluss schliessen sich mehrere Parteien zu einer Gemeinschaft zusammen und steigern den Eigenverbrauch der lokalen Stromproduktion. ZEV-Betreiberinnen und -Betreiber müssen eine private Messinfrastruktur aufbauen. Der Ausschluss einzelner Parteien ist daher aufwändig, da dafür die elektrische Installation angepasst werden muss. Die Abrechnung muss der ZEV entweder selbstständig oder über einen Drittdienstleister vornehmen. Energie Wasser Bern bietet keine dementsprechende Dienstleistung an.
vZEV sind in der Schweiz seit 2025 erlaubt und im Energiegesetz Art. 17 ff geregelt. Teilnehmende Parteien teilen sich den Netzanschlusspunkt und können somit auch ihre Anschlussleitungen zum Verteilen der lokalen Stromproduktion nutzen. Die bereits vorhandene ewb-Messinfrastruktur kann weiterhin genutzt werden. So ist ein vZEV gegenüber einem ZEV flexibler bei Ein- und Austritten von einzelnen Parteien. Energie Wasser Bern übernimmt als Verteilnetzbetreiber zudem weiterhin die Messung der einzelnen Strombezüge und stellt die Messwerte dem vZEV zur Verfügung. Die Abrechnung muss der vZEV entweder selbstständig oder über einen Drittdienstleister vornehmen. Energie Wasser Bern bietet keine dementsprechende Dienstleistung an.
LEG sind in der Schweiz seit 2026 erlaubt. Sie sind in der Stromversorgungsverordnung Art. 19e ff geregelt. Die teilnehmenden Parteien einer LEG müssen immer am selben Unterwerk angeschlossen sein. Jedes Unterwerk versorgt ein bestimmtes Gebiet, eine LEG kann folglich nur innerhalb eines solchen Gebiets gegründet werden. Für die Stromverteilung innerhalb der LEG kann die Netzinfrastruktur von ewb genutzt werden. Ist für die Stromverteilung keine Transformation in eine höher gelegene Netzebene nötig, erhalten die LEG-Verbraucherinnen und -Verbraucher für den bezogenen Solarstrom aus LEG-internen Anlagen einen Rabatt von 40 Prozent auf die Netznutzung. Sind die teilnehmenden Parteien jedoch an unterschiedlichen Trafostationen angeschlossen und muss der Solarstrom somit innerhalb der Gemeinschaft transformiert werden, erhalten die LEG-Verbraucherinnen und -Verbrauchen noch einen Rabatt von 20 Prozent auf die Netznutzung. Da die bestehende ewb-Messinfrastruktur von einer LEG übernommen werden kann, sind Ein- und Austritt von Parteien flexibel möglich. Die LEG-Teilnehmenden benötigen untereinander jedoch eine privatrechtliche Vereinbarung zur Bestimmung der allgemeinen Konditionen sowie des Preises für den LEG-intern produzierten Strom.
Energie Wasser Bern bietet seit August 2025 das Produkt ewb.SOLARKREIS an. Diese Lösung funktioniert ähnlich wie ein vZEV, allerdings bleiben alle teilnehmenden Parteien Kundinnen oder Kunden von ewb. Wie beim vZEV können die Anschlussleitungen und die bereits bestehende ewb-Messinfrastruktur für die Eigenverbrauchsgemeinschaft genutzt werden. Die Abrechnung erfolgt wie gewohnt durch Energie Wasser Bern. Die Rechnung für die Verbraucherinnen und Verbraucher weist den Eigenverbrauch aus der Gemeinschaft und den aus dem ewb-Netz bezogenen Reststrom transparent in separaten Positionen aus. Die Besitzerin oder der Besitzer der Solaranlage erhält in seiner Rolle als Produzentin bzw. Produzent von ewb die komplette PV-Produktion vergütet. Dabei wird unterschieden zwischen dem Eigenverbrauch der ewb.SOLARKREIS-Teilnehmenden und der Rücklieferung ins ewb-Netz. In Abzug gebracht werden lediglich die Dienstleistungskosten
Sie interessieren sich für Eigenverbrauchsgemeinschaften und möchten erfahren, mit welchen Parteien Sie sich zu einer Gemeinschaft zusammenschliessen können? Dann nutzen Sie auf dem LEGhub, der LEG-Plattform der Schweiz, den LEG-Check und/oder den vZEV-Check (gilt auch für ewb.SOLARKREIS).
Jedes Stromnetz ist in verschiedene Ebenen unterteilt, wobei jede Ebene eine andere Spannung aufweist. In der Schweiz existieren die Höchstspannungsebene (Ebene 1), die Hochspannungsebene (Ebene 3), die Mittelspannungsebene (Ebene 5) und die Niederspannungsebene (Ebene 7). Zwischen diesen Ebenen gibt es die Transformatorenebenen 2, 4 und 6. Haushaltskundinnen und -kunden sind in aller Regel an der Netzebene 7 angeschlossen. Industriekundinnen und -kunden können auch an Netzebene 5 angeschlossen sein.
Eigenverbrauch liegt vor, wenn Betreiber:innen von Anlagen, die selbst produzierte Energie am Ort der Produktion ganz oder teilweise selbst verbrauchen und/oder die selbst produzierte Energie zum Verbrauch am Ort der Produktion ganz oder teilweise veräussern, ohne das Verteilnetz zu nutzen. Eine Ausnahme stellt der vZEV dar, bei dem die Anschlussleitungen sowie die Infrastruktur am Netzanschlusspunkt für den Eigenverbrauch verwendet werden dürfen. Der innerhalb einer LEG ausgetauschte Strom stellt jedoch keinen Eigenverbrauch dar, da das öffentliche Verteilnetz zum Austausch der Energie zwischen den Teilnehmenden genutzt wird.
Strom, der von den Erzeugungs- oder Speicheranlagen einer LEG zu den Endverbraucherinnen und -verbrauchern oder zu Speichern geliefert wird. Dies geschieht über das Netz des Verteilnetzbetreibers.
Dies hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Wie sieht Ihre Anschlusssituation aus? Wie viel Eigenverbrauch/LEG-Verbrauch kann erzielt werden? Welche Kosten in der Gründung und im Betrieb der Gemeinschaft fallen an? Welche Erträge können erzielt werden? Wir empfehlen Ihnen, sich auf unserer Website oder bei Ihrem Abrechnungsdienstleister zu diesen Punkten zu informieren. Alternativ können Sie sich auch an die Energieberatung der Stadt Bern wenden.
Kontaktieren Sie uns mit Ihren Wünschen und Anregungen – wir sind gerne für Sie da.


