Ihre Bedürfnisse sind uns wichtig
Beantragen Sie bei Bedarf unkompliziert eine Fristverlängerung (Stundung) oder Ratenzahlung.
Der Gesamtbetrag Ihrer Rechnung wird in mehrere Raten aufgeteilt. Die Anzahl der möglichen Raten richtet sich nach dem Fälligkeitsdatum der Rechnung:
Für die Erstellung eines Ratenplans erheben wir eine Gebühr von CHF 10 (exkl. MWST), die mit der ersten Rate verrechnet wird. Die nächste reguläre Rechnung wird wie gewohnt ausgestellt. Falls Sie dafür erneut eine Ratenzahlung wünschen, muss diese erneut beantragt werden.
Die Zahlungsfrist Ihrer Rechnung wird einmalig verlängert. Die neue Zahlungsfrist kann maximal 60 Tage nach dem ursprünglichen Fälligkeitsdatum der betroffenen Rechnung liegen.
Für eine Fristverlängerung fallen keine zusätzlichen Gebühren an.
Die nächste regulär anfallende Rechnung wird weiterhin wie gewohnt ausgestellt. Wenn Sie dafür ebenfalls eine Fristverlängerung wünschen, muss diese erneut beantragt werden.
Kontaktieren Sie uns mit Ihren Wünschen und Anregungen – wir sind gerne für Sie da.

