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Fristverlängerung und Ratenzahlung

Beantragen Sie bei Bedarf unkompliziert eine Fristverlängerung (Stundung) oder Ratenzahlung.

Ratenzahlung

Der Gesamtbetrag Ihrer Rechnung wird in mehrere Raten aufgeteilt. Die Anzahl der möglichen Raten richtet sich nach dem Fälligkeitsdatum der Rechnung: 

  • Liegt das Fälligkeitsdatum der Rechnung in der Zukunft, kann der Betrag in 3 Raten bezahlt werden
  • Liegt das Fälligkeitsdatum bis 30 Tage in der Vergangenheit, kann der Betrag in 2 Raten bezahlt werden 
  • Liegt das Fälligkeitsdatum mehr als 30 Tage in der Vergangenheit, kann kein Ratenplan mehr erstellt werden. In diesem Fall ist lediglich eine Fristverlängerung möglich. 

Für die Erstellung eines Ratenplans erheben wir eine Gebühr von CHF 10 (exkl. MWST), die mit der ersten Rate verrechnet wird. Die nächste reguläre Rechnung wird wie gewohnt ausgestellt. Falls Sie dafür erneut eine Ratenzahlung wünschen, muss diese erneut beantragt werden.

Fristverlängerung

Die Zahlungsfrist Ihrer Rechnung wird einmalig verlängert. Die neue Zahlungsfrist kann maximal 60 Tage nach dem ursprünglichen Fälligkeitsdatum der betroffenen Rechnung liegen.

Für eine Fristverlängerung fallen keine zusätzlichen Gebühren an.

Die nächste regulär anfallende Rechnung wird weiterhin wie gewohnt ausgestellt. Wenn Sie dafür ebenfalls eine Fristverlängerung wünschen, muss diese erneut beantragt werden.

Zur Ihrer Sicherheit wird Ihre E-Mail-Adresse verifiziert.

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