
Werden Sie zum Sonnenkraftwerk für Ihre Nachbarschaft
Besitzen Sie eine Photovoltaik-Anlage in der Stadt Bern? Mit der lokalen Elektrizitätsgemeinschaft von Energie Wasser Bern (ewb.LEG) können Sie Ihren überschüssigen Solarstrom direkt an Ihre Nachbarinnen und Nachbarn verkaufen. Damit fördern Sie nicht nur den Solarausbau in Bern, sondern optimieren auch die Wirtschaftlichkeit Ihrer eigenen Anlage.
Die ewb.LEG deckt das ganze Stadtgebiet ab: Mieterinnen und Mieter, Liegenschaftsbesitzerinnen und Liegenschaftsbesitzer sowie Unternehmen können als Produzentinnen und Produzenten oder Bezügerinnen oder Bezüger von lokalem Solarstrom profitieren.
Möglich wird dieses Angebot durch die Änderungen im Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien, die seit dem 1. Januar 2026 vollständig in Kraft sind und lokale Elektrizitätsgemeinschaften zulassen.
In der Stadt Bern lassen sich innerhalb von sechs Gebieten lokale Elektrizitätsgemeinschaften mit 20 Prozent Rabatt auf der Netznutzung gründen. Dies hängt mit den Versorgungsgebieten der sechs Unterwerke von Energie Wasser Bern zusammen. Die Karte zeigt, welche sechs Gebiete das sind.
Energie Wasser Bern hat pro Gebiet eine ewb.LEG gegründet, innerhalb derer der jeweils vorhandene Solarstrom von der LEG eingespiesen und verbraucht werden kann.

Auch ohne eigene Solaranlage können Sie die Kraft der Stadtberner Sonne nutzen. Werden Sie Bezügerin oder Bezüger in einer ewb.LEG und beziehen Sie klimafreundlichen Solarstrom direkt aus Ihrer Nachbarschaft. Dabei nutzen Sie einen Rabatt von 20 Prozent auf dem Netznutzungstarif und stärken die lokale Stromproduktion.
Eine lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) ist ein Zusammenschluss von Haushalten und Unternehmen in räumlicher Nähe, die gemeinsam Solarstrom lokal erzeugen, teilen und verbrauchen.
Energie Wasser Bern erstellt die komplette Abrechnung für die ewb.LEG sowohl für den Strom aus der LEG als auch für den zusätzlich bezogenen/eingespeisten Strom.
Im Viertelstunden-Intervall wird durch ewb gemessen, wie viel Strom in der LEG produziert und wie viel verbraucht worden ist. Der produzierte LEG-Strom wird bei der Verrechnung proportional zum Verbrauch auf alle Teilnehmenden verteilt.
Ja. Energie Wasser Bern verknüpft in der ewb.LEG mehrere Produzent:innen mit mehreren Bezüger:innen. Sie sehen allerdings nicht, welche anderen Teilnehmenden in Ihrer LEG sind. Ihre vertragliche Beziehung besteht ausschliesslich mit ewb.
Unser System erlaubt dies aus technischen Gründen zurzeit noch nicht. Wir arbeiten an einer Lösung. Sofern Sie Teil einer Eigenverbrauchsgemeinschaft in einem ewb.SOLARKREIS sind und an einem Beitritt in die ewb.LEG interessiert sind, melden Sie sich bitte via ewb.leg@ewb.ch.
Ja, ein (virtueller) Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (v)ZEV kann der ewb.LEG beitreten. Zu beachten ist, dass in diesem Fall die gesamte Gemeinschaft beitritt. Für individuelle Bezüger:innen oder Produzent:innen innerhalb des (v)ZEV ist dies nicht möglich.
Wenn immer vorhanden, erhalten Sie als Bezüger:in LEG-Strom aus der Nachbarschaft. Ihr zusätzlicher Bedarf ist durch ihr übliches ewb-Stromprodukt abgedeckt. Als Produzent:in verkaufen Sie Ihren Strom, sofern Abnehmer:innen vorhanden sind, prioritär in der ewb.LEG. Zusätzlicher Photovoltaik-Strom nimmt Ihnen ewb weiterhin zu der bestehenden Abnahmevergütung ab.
Beitreten als Bezüger:in kann jeder Bezugsmesspunkt in der Stadt Bern. Mieter:innen können selbst entscheiden, ob Sie der ewb.LEG beitreten wollen. Als Produzent:in können Sie der ewb.LEG beitreten, sofern Sie Eigentümer:in einer PV-Anlage in Bern sind, die entweder bereits in Betrieb ist oder spätestens auf das von Ihnen gewählte Beitrittsdatum in Betrieb sein wird.
Kundinnen und Kunden der Netzebene 5 (Grossverbrauchende mit eigener Trafostation) sind gesetzlich zurzeit von der Teilnahme an der ewb.LEG ausgeschlossen. Teilnehmende müssen zudem mit einem Smartmeter zur Messung ausgerüstet sein.
Nach der Anmeldung prüft Energie Wasser Bern Ihre Angaben. Bitte geben Sie uns dafür ein paar Tage Zeit, da viele Anfragen gleichzeitig eintreffen können. Wenn Ihre Anfrage vollständig ist und alle relevanten Angaben enthält, werden Sie auf das gewünschte Datum in die ewb.LEG aufgenommen. Sie erhalten mit dem Abschluss der Prüfung eine automatische Mail vom LEGhub.
Der ewb.LEG treten Sie via die schweizweite LEG-Plattform LEGhub bei. Sie geben dabei an, ob Sie als Produzent:in, Bezüger:in oder sowohl als auch mitmachen wollen und finden durch die Eingabe Ihrer Adresse die passende ewb.LEG zum Beitritt.
Damit ewb der ganzen Stadt Bern den Zugang zur ewb.LEG gewährleisten kann, muss der Strom innerhalb der LEG transformiert werden. Der Rabatt auf die Netznutzung ist gesetzlich in diesem Fall auf 20% festgelegt, da mehr Netzinfrastruktur beansprucht wird als bei den kleinflächigen 40% Rabatt LEG.
Der Beitritt für Bezüger:innen ist kostenlos. Für Produzent:innen wird eine einmalige Anmeldegebühr von 50.00 CHF (exkl. MWST) erhoben.
Der Preis für Solarstrom aus der LEG orientiert sich an den aktuell geltenden Tarifen und an der aktuell gültigen Abnahmevergütung. Er wird jährlich festgelegt und ist für das aktuelle Jahr im Preisblatt ewb.LEG zu finden.
Die Vergütung von LEG-Strom orientiert sich an den aktuell geltenden Tarifen und an der aktuell gültigen Abnahmevergütung. Sie wird jährlich festgelegt und ist für das aktuelle Jahr im Preisblatt ewb.LEG zu finden.
Ergänzend zum Solarstrom aus der ewb.LEG der nach Verfügbarkeit verteilt wird, erhalten Sie die gewohnte Stromlieferung aus dem Netz. So ist ihre Stromversorgung auch gewährleistet, wenn die Sonne nicht scheint.
Ihr aktuelles Stromprodukt ändert sich mit dem Beitritt in die ewb.LEG nicht. Ergänzend zum Solarstrom aus der ewb.LEG beziehen Sie automatisch weiterhin Ihr gewähltes Stromprodukt. Im Produkt ewb.LEG kann jedoch keine optionale Menge ewb.ÖKO.Strom abgebildet werden. Deshalb entfällt dies bei Kundinnen und Kunden, die bisher diese optionale Menge bezogen haben, und sie beziehen ergänzend zur ewb.LEG vollständig ihr Standardprodukt.
Die Preise der ewb.LEG gelten jeweils für ein Kalenderjahr und werden im September für das Folgejahr auf der ewb-Webseite veröffentlicht.
Ein Austritt ist jeweils auf Monatsende möglich und muss mindestens 3 Monate im Voraus schriftlich an Energie Wasser Bern, Monbijoustrasse 11, Postfach, 3001 Bern oder an kundendienst@ewb.ch gemeldet werden.
Kontaktieren Sie uns mit Ihren Wünschen und Anregungen – wir sind gerne für Sie da.

