Photovoltaik-Anlage
Photovoltaik-Anlage

Eigenverbrauchsgemeinschaft mit Abrechnungslösung

ewb.Solarkreis

Mit ewb.Solarkreis können sich mehrere Parteien sowie angrenzende Liegenschaften zusammenschliessen und gemeinsam Energie erzeugen, untereinander teilen und speichern. Dies bringt Vorteile für alle teilnehmenden Parteien. Mieterinnen und Mieter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer profitieren vom Strombezug aus einer lokalen Gemeinschaft und Parteien mit einer Solaranlage steigern den Eigenverbrauch ihrer Anlage. Und die komplizierte Abrechnung? Übernimmt Energie Wasser Bern.

Wie funktioniert ewb.Solarkreis?

Mit unserem Produkt ewb.Solarkreis können Sie Ihren selbst erzeugten Strom für mehrere Parteien zugänglich machen und so den Eigenverbrauch Ihrer PV-Anlage steigern. Auch Mieterinnen und Mieter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer von benachbarten Liegenschaften, die am gleichen Netzanschlusspunkt angeschlossen sind, können der Eigenverbrauchsgemeinschaft beitreten. Hier finden Sie es heraus, wer das ist (Link).

Wird der produzierte Solarstrom nicht komplett von der Verbrauchsgemeinschaft selbst genutzt, landet der Überschuss im Netz von ewb und wird zu einem fairen Preis vergütet. Sollte hingegen der eigene Solarstrom nicht ausreichen, sorgt ewb für eine ergänzende Stromversorgung aus dem eigenen Netz. So sind alle teilnehmenden Parteien jederzeit zuverlässig mit Energie versorgt.

Bei ewb.Solarkreis liegen alle Stromzähler in der Verantwortung von Energie Wasser Bern. Wir sorgen dafür, dass sie korrekt funktionieren und erstellen die Abrechnung für die ganze Eigenverbrauchsgemeinschaft. Folglich erhalten alle teilnehmenden Parteien eine eigene Rechnung von ewb – sowohl für den PV-Strom aus der Gemeinschaft als auch für die ergänzende Stromversorgung aus unserem Netz. Die Stromproduzentinnen und -produzenten erhalten für den ins Netz eingespeisten und den von der Verbrauchsgemeinschaft bezogenen PV-Strom eine gesamthafte Vergütung. Die genauen Konditionen dafür finden Sie hier (LINK).

ewb.Solarkreis in einem Gebäude

  • Solarstrom kann innerhalb eines Mehrparteienobjekts, beispielsweise in einem Mehrfamilienhaus, geteilt werden.
  • Alle teilnehmenden Parteien verbleiben Kundinnen und Kunden bei ewb.
ewb.Solarkreis in einem Gebäude
ewb.Solarkreis in einem Gebäude

ewb.Solarkreis über mehrere Gebäude

  • Solarstrom wird im nahen Umfeld mit mehreren Parteien geteilt. Dazu werden die Anschlussleitungen bis zum gemeinsamen Netzanschlusspunkt, z.B. einer Verteilkabine, genutzt.
  • Alle teilnehmenden Parteien verbleiben Kundinnen und Kunden bei ewb.
ewb.Solarkreis über mehrere Gebäude
ewb.Solarkreis über mehrere Gebäude

Was verändert sich mit einer Teilnahme an ewb.Solarkreis?

Die Auswirkungen auf die teilnehmen Parteien sind je nach Rolle unterschiedlich. Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Änderungen und Konditionen.

Verbraucher:in

  • Die Solarkreis-Verbraucher:innen erhalten ihre Stromrechnung wie gewohnt von ewb.
  • Der Solarstrom der PV-Anlage wird anteilsmässig auf die Verbraucher:innen im Solarkreis aufgeteilt.
  • Für den eigenen Solarstrom (Eigenverbrauch) bezahlen die Verbraucher:innen fix 80 % des aktuellen Standardtarifs (Link) von ewb (Lieferung, Netz und Abgaben).
  • Der ergänzende Strom aus dem ewb-Netz wird mit dem üblichen Tarif in Rechnung gestellt.

Produzent:in

  • Solarkreis-Produzent:innen erhalten von ewb die Vergütung ihrer gesamten PV-Produktion.
  • Produzierter Solarstrom, der von den internen Verbraucher:innen bezogen wurde, wird 1:1 mit den in Rechnung gestellten 80 % des aktuellen Standardtarifs (Link) vergütet.
  • Solarstrom, der nicht intern verbraucht und ins ewb-Netz eingespeist wurde, wird zum gewohnten Rückliefertarif vergütet.
  • Energie Wasser Bern zieht bei der Vergütung eine Dienstleistungsgebühr von 3 CHF pro Monat pro Verbraucher:in ab.
Eigenverbrauch_ewb.Solarkreis
Eigenverbrauch_ewb.Solarkreis

Welche Voraussetzungen müssen für ewb.Solarkreis erfüllt sein?

Stromerzeugungsanlage & Erzeugungsleistung

Schliessen sich mehrere Parteien zusammen, um das Produkt ewb.Solarkreis zu nutzen, müssen sie initial mindestens eine Anlage zur Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen betreiben (z.B. eine Solaranlage). Dabei muss die Erzeugungsleistung mindestens 10 % der von den teilnehmenden Parteien benötigten Anschlussleistung erbringen. Folglich muss die PV-Anlagen umso grösser sein, je mehr Parteien an der Gemeinschaft teilnehmen möchten. Bei Ihrer Anmeldung prüfen wir, wie hoch der Anteil der Erzeugungsleistung an der gesamten Anschlussleistung ist. Sollte dieser nicht ausreichen, melden wir uns bei Ihnen.

Struktur & Organisation

Energie Wasser Bern regelt für Sie vertraglich die Verhältnisse unter den Teilnehmenden der Verbrauchsgemeinschaft. Virtuelle Teilnehmer (angrenzende Liegenschaften) werden durch einen Vertrag an das Hauptobjekt gebunden. Dies ist in der Regel das Gebäude mit der PV-Anlage.

Mindestanzahl Parteien & Netzanschlusspunkt

Um das Produkt ewb.Solarkreis zu nutzen müssen sich mindestens zwei Parteien zusammenschliessen. Diese müssen sich auf der gleichen Netzebene befinden und am selben Netzanschlusspunkt angeschlossen sein. Informationen hierzu können Sie bei uns anfragen. (LINK)

Smart Meter

Durch den Einsatz von digitalen Stromzählern kann der innerhalb der Gemeinschaft erzeugte Strom präzise gemessen und abgerechnet werden. Alle Teilnehmenden müssen mit einem Smart Meter ausgerüstet sein. Bei Teilnehmenden ohne Smart Meter werden wir nach der Anmeldung einen Smart Meter installieren. Die Kosten dafür trägt ewb.

Wie kann ich eine ewb.Solarkreis-Gemeinschaft gründen und anmelden?

Für die Gründung einer ewb.Solarkreis-Gemeinschaft im Versorgungsgebiet von Energie Wasser Bern füllen Sie die unten verlinkte Anmeldung aus und senden diese bitte drei Monate vor der geplanten Inbetriebnahme ein.

Mit wem kann ich eine ewb.Solarkreis-Gemeinschaft gründen?

ewb.Solarkreis erlaubt Ihnen, mehrere nahe beieinanderliegende Liegenschaften virtuell miteinander zu verbinden. Möchten Sie wissen, mit welchen Nachbarliegenschaften Sie eine ewb.Solarkreis-Gemeinschaft gründen können? Wir helfen Ihnen gerne dabei. Damit wir die Abklärungen für Sie durchführen können, benötigen wir lediglich die Adresse Ihrer Liegenschaft. Auf Basis dieser Information ermitteln wir, welche Nachbargebäude am selben Netzanschlusspunkt angeschlossen sind und somit für eine Gemeinschaft in Frage kommen. Die betreffenden Adressen teilen wir Ihnen anschliessend per E-Mail mit. 

Haben Sie Fragen?

Kontaktieren Sie uns mit Ihren Wünschen und Anregungen – wir sind gerne für Sie da.

Unsere Hotline
Unsere Hotline

Kundendienst
Rufen Sie uns an

+41 31 321 31 11


oder schreiben Sie uns

kndndnstwbch

Das könnte Sie auch interessieren

Der Schutz Ihrer Privatsphäre ist uns wichtig

Wir verwenden Cookies, um die Funktionalität unserer Websites zu gewährleisten, die Zugriffe zu analysieren und Anzeigen zu personalisieren. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Mit Ausnahme der für das Funktionieren der Websites notwendigen Cookies können Sie untenstehend auswählen, welche Cookies Sie aktivieren resp. deaktivieren möchten.

Datenschutzerklärung