
Eigenverbrauchsgemeinschaft mit Abrechnungslösung
Mit ewb.SOLARKREIS können sich mehrere Parteien sowie angrenzende Liegenschaften zusammenschliessen und gemeinsam Energie erzeugen, untereinander teilen und speichern. Dies bringt Vorteile für alle teilnehmenden Parteien. Mieterinnen und Mieter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer profitieren vom Strombezug aus einer lokalen Gemeinschaft und Parteien mit einer Solaranlage steigern den Eigenverbrauch ihrer Anlage. Und die komplizierte Abrechnung? Übernimmt Energie Wasser Bern.
Mit unserem Produkt ewb.SOLARKREIS können Sie Ihren selbst erzeugten Strom für mehrere Parteien zugänglich machen und so den Eigenverbrauch Ihrer PV-Anlage steigern. Auch Mieterinnen und Mieter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer von benachbarten Liegenschaften, die am gleichen Netzanschlusspunkt angeschlossen sind, können der Eigenverbrauchsgemeinschaft beitreten. Hier finden Sie es heraus, wer das ist.
Wird der produzierte Solarstrom nicht komplett von der Verbrauchsgemeinschaft selbst genutzt, landet der Überschuss im Netz von ewb und wird zu einem fairen Preis vergütet. Sollte hingegen der eigene Solarstrom nicht ausreichen, sorgt ewb für eine ergänzende Stromversorgung aus dem eigenen Netz. So sind alle teilnehmenden Parteien jederzeit zuverlässig mit Energie versorgt.
Bei ewb.SOLARKREIS liegen alle Stromzähler in der Verantwortung von Energie Wasser Bern. Wir sorgen dafür, dass sie korrekt funktionieren und erstellen die Abrechnung für die ganze Eigenverbrauchsgemeinschaft. Folglich erhalten alle teilnehmenden Parteien eine eigene Rechnung von ewb – sowohl für den PV-Strom aus der Gemeinschaft als auch für die ergänzende Stromversorgung aus unserem Netz. Die Stromproduzentinnen und -produzenten erhalten für den ins Netz eingespeisten und den von der Verbrauchsgemeinschaft bezogenen PV-Strom eine gesamthafte Vergütung.
ewb.SOLARKREIS in einem Gebäude
ewb.SOLARKREIS über mehrere Gebäude
Die Auswirkungen auf die teilnehmen Parteien sind je nach Rolle unterschiedlich. Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Änderungen und Konditionen.
Verbraucher:in
Produzent:in
Netznutzungskategorie Home
Verbrauch unter 50'000 Kilowattstunden pro Jahr
Netznutzungskategorie Business
Verbrauch ab 50'000 Kilowattstunden pro Jahr
Stromerzeugungsanlage & Erzeugungsleistung
Schliessen sich mehrere Parteien zusammen, um das Produkt ewb.SOLARKREIS zu nutzen, müssen sie initial mindestens eine Anlage zur Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen betreiben (z.B. eine Solaranlage). Dabei muss die Erzeugungsleistung mindestens 10 % der von den teilnehmenden Parteien benötigten Anschlussleistung erbringen. Folglich muss die PV-Anlagen umso grösser sein, je mehr Parteien an der Gemeinschaft teilnehmen möchten. Bei Ihrer Anmeldung prüfen wir, wie hoch der Anteil der Erzeugungsleistung an der gesamten Anschlussleistung ist. Sollte dieser nicht ausreichen, melden wir uns bei Ihnen.
Struktur & Organisation
Energie Wasser Bern regelt für Sie vertraglich die Verhältnisse unter den Teilnehmenden der Verbrauchsgemeinschaft. Virtuelle Teilnehmer (angrenzende Liegenschaften) werden durch einen Vertrag an das Hauptobjekt gebunden. Dies ist in der Regel das Gebäude mit der PV-Anlage.
Mindestanzahl Parteien & Netzanschlusspunkt
Um das Produkt ewb.SOLARKREIS zu nutzen müssen sich mindestens zwei Parteien zusammenschliessen. Alle verbrauchenden Parteien sind entweder Home- oder Business-Kundinnen oder Kunden. Diese müssen sich auf der gleichen Netzebene befinden und am selben Netzanschlusspunkt angeschlossen sein. Informationen hierzu können Sie bei uns hier anfragen.
Smart Meter
Durch den Einsatz von digitalen Stromzählern kann der innerhalb der Gemeinschaft erzeugte Strom präzise gemessen und abgerechnet werden. Alle Teilnehmenden müssen mit einem Smart Meter ausgerüstet sein. Bei Teilnehmenden ohne Smart Meter werden wir nach der Anmeldung einen Smart Meter installieren. Die Kosten dafür trägt ewb.
Für die Gründung einer ewb.SOLARKREIS-Gemeinschaft im Versorgungsgebiet von Energie Wasser Bern füllen Sie die unten verlinkte Anmeldung aus und senden diese bitte drei Monate vor der geplanten Inbetriebnahme ein.
ewb.SOLARKREIS erlaubt Ihnen, mehrere nahe beieinanderliegende Liegenschaften virtuell miteinander zu verbinden. Möchten Sie wissen, mit welchen Nachbarliegenschaften Sie eine ewb.SOLARKREIS Gemeinschaft gründen können? Wir helfen Ihnen gerne dabei. Damit wir die Abklärungen für Sie durchführen können, benötigen wir lediglich die Adresse Ihrer Liegenschaft. Auf Basis dieser Information ermitteln wir, welche Nachbargebäude am selben Netzanschlusspunkt angeschlossen sind und somit für eine Gemeinschaft in Frage kommen. Die betreffenden Adressen teilen wir Ihnen anschliessend per E-Mail mit.
Diese 5- oder 6-stellige Nummer finden Sie direkt auf Ihrem ewb-Stromzähler oder in Ihrer Stromrechnung. Dank der Zählernummer lässt sich jeder Zähler eindeutig einer Verbrauchsstelle zuweisen.
Zur Gründung eines ewb.SOLARKREIS müssen folgende Bedingungen erfüllt
sein:
Die Produktionsleistung der PV-Anlage muss mindestens 10% der Anschlussleistung des gesamten Zusammenschlusses betragen.
Alle beteiligten Liegenschaften müssen in der Netzebene 7 angeschlossen sein (Niederspannungsebene unter 1 kV).
Die Liegenschaften müssen sich denselben Netzanschlusspunkt (Verknüpfungspunkt) teilen.
Energie Wasser Bern gibt Ihnen auf Anfrage gerne Auskunft darüber, mit wem Sie den Netzanschlusspunkt teilen. Informationen zum Netzanschlusspunkt anfordern.
Der Vertreter ist die Ansprechpartnerin oder der Ansprechpartner der Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG) und wird durch den Vertragspartner bestimmt. Der Vertragspartner kann die Rolle auch selbst einnehmen.
Die interne Abrechnung wird durch ewb erstellt. Alle Teilnehmenden erhalten eine vollständige Rechnung auf der transparent aufgewiesen wird, wie viel Strom aus der lokalen PV-Anlage (ewb.SOLARKREIS ) und wie viel aus dem ewb-Netz bezogen wurde (sogenannter Reststrom).
Für die Gründung stellt ewb dem Vertreter eines ewb.SOLARKREIS einmalig die im aktuellen Preisblatt (Netznutzungskategorie Home, Netznutzungskategorie Business) aufgelistete Initialgebühr in Rechnung.
Nein dies ist aus abrechnungstechnischen Gründen leider nicht möglich. Alle teilnehmende Verbrauchende müssen entweder Business oder Home Kundinnen oder Kunden sein. Welcher Netznutzungskategorie die produzierende Partei zugeteilt ist, ist hingegen irrelevant.
Nein. Die Netznutzungskategorie hängt von Ihrem Stromverbrauch und von der installierten Leistung ab.
Kundinnen und Kunden mit einem Stromverbrauch bis zu 50'000 Kilowattstunden pro Jahr sind der Netznutzungskategorie Home zugeteilt. Ab einem Stromverbrauch von mehr als 50'000 Kilowattstunden pro Jahr sind Sie der Netznutzungskategorie Business zugeteilt. Sie finden die Info zudem in Ihrer ewb-Rechnung unter «Netznutzung».
Energie Wasser Bern erhebt eine Dienstleistungsgebühr gemäss aktuell gültigem Preisblatt (Netznutzungskategorie Home, Netznutzungskategorie Business) die direkt von der Vergütung der PV-Produktion abgezogen wird. Zudem fallen für alle Teilnehmenden weiterhin die üblichen Messkosten (Messtarif) an. Für gemeldete Mutationen in der Gemeinschaft verrechnet ewb keine Gebühren.
Nein, dies ist nicht möglich. Bei einem vZEV und einer LEG berechnet ewb die einzelnen Stromflüsse der Teilnehmenden. Im ewb.SOLARKREIS berechnet ewb diese Stromflüsse ebenfalls. Aus systemtechnischer Sicht ist es nicht möglich, dass ewb eine Berechnung innerhalb einer anderen Berechnung durchführt. Energie Wasser Bern schliesst deshalb vertraglich aus, dass Teilnehmende eines ewb.SOLARKREIS Teil eines vZEV und/oder einer LEG sind.
Kontaktieren Sie uns mit Ihren Wünschen und Anregungen – wir sind gerne für Sie da.


