Photovoltaik-Anlage
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Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG)

Erneuerbarer Strom im Quartier teilen

Bei einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) schliessen sich mehrere Parteien in einem grösseren Gebiet in Bern zu einer Gemeinschaft zusammen und teilen miteinander vor Ort produzierten, erneuerbaren Strom. So können Besitzerinnen und Besitzer von Solaranlagen ihren überschüssigen Strom direkt an Verbraucherinnen und Verbraucher verkaufen.

Ab dem 1. Januar 2026 werden in der Schweiz neu auch lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) gesetzlich zugelassen sein. Bei einer LEG schliessen sich Solarstrom-Produzentinnen und -Produzenten mit Verbraucherinnen und Verbrauchern zusammen, um lokal produzierten Strom auch möglichst lokal zu nutzen. In der Stadt Bern wird es künftig 6 Gebiete geben, innerhalb derer eine LEG gegründet und betrieben werden kann.

Geringere Netznutzungsgebühren für LEG-Strom

Anders als bei einem vZEV nutzen LEG in der Stadt Bern für den Stromaustausch unter allen Teilnehmenden die Netzinfrastruktur von ewb. Da der Strom hierbei nicht weit und nur geringfügig transformiert werden muss, erhalten die Teilnehmenden für den Strombezug aus der LEG einen Rabatt auf das Netznutzungsentgelt. Wie hoch dieser ausfällt, ist abhängig von der Anschlusssituation der jeweiligen Gemeinschaft.

Mögliche Anschlusssituationen von LEG

Benötigt es für den Stromaustausch zwischen allen Teilnehmenden keine Transformation in eine höhere Netzebene, beträgt der Rabatt auf den Netznutzungstarif 40 Prozent. Dies ist bei Home- und Business-Kundinnen und -Kunden der Fall, wenn alle Teilnehmenden an derselben Trafostation angeschlossen sind. Bei Professional-Kundinnen und -Kunden mit eigener Trafostation (auf Netzebene 5) müssen hingegen alle Teilnehmenden am selben Unterwerk angeschlossen sein. Ist innerhalb einer LEG für den Stromaustausch eine Transformation auf eine höhere Netzebene notwendig, beträgt der Rabatt auf das Netzentgelt noch 20 Prozent. Dafür vergrössert sich auch der Radius, in dem sich potenzielle Teilnehmende befinden können.

Voraussetzungen für die Bildung einer LEG

  • Die Teilnehmenden befinden sich im Versorgungsgebiet von ewb (Stadt Bern).
  • Die gesamte Produktionsleistung aller teilnehmenden Produzentinnen und Produzenten muss mindestens 5 Prozent der gesamten Anschlussleistung aller teilnehmenden Verbraucherinnen und Verbraucher betragen.
  • Alle Teilnehmenden sind am selben Unterwerk (keine Benutzung der Netzebene 3) und in derselben Netzebene (entweder Netzebene 5 oder Netzebene 7) angeschlossen.

Rollen in einer LEG

In einer LEG existieren die nachfolgenden Rollen. Eine Person bzw. Partei kann auch mehrere Rollen einnehmen.

LEG Rollen
LEG Rollen

Abrechnung von LEG-Strom

  • Für das Abrechnen des LEG-Stroms innerhalb der Gemeinschaft ist die LEG-Vertretung verantwortlich. Dafür stellen wir der zuständigen Person oder Partei die entsprechenden Zählerdaten zur Verfügung. Zudem berechnen wir die Energieflüsse in der Gemeinschaft und rabattieren das Netznutzungsentgelt der Verbraucherinnen und Verbraucher für den bezogenen LEG-Strom. Energie Wasser Bern bietet darüber hinaus zurzeit keine Dienstleistungen für die Abrechnung von LEG-Strom an.

Informationen zur Anschlusssituation anfordern

  • Sie interessieren sich für eine lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) und möchten erfahren, mit welchen Parteien Sie sich zusammenschliessen können und zu welchem Rabatt? Wir arbeiten aktuell an einem Tool, um Ihnen diese Informationen ab dem 1. Januar 2026 einfach zugänglich zu machen.

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Kontaktieren Sie uns mit Ihren Wünschen und Anregungen – wir sind gerne für Sie da.

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