Photovoltaik-Anlage
Photovoltaik-Anlage

Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG)

Erneuerbarer Strom im Quartier teilen

Bei einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) schliessen sich mehrere Parteien in einem grösseren Gebiet in Bern zu einer Gemeinschaft zusammen und teilen miteinander vor Ort produzierten, erneuerbaren Strom. So können Besitzerinnen und Besitzer von Solaranlagen ihren überschüssigen Strom direkt an Verbraucherinnen und Verbraucher verkaufen.

LEG-Gebiete in Bern

In der Stadt Bern gibt es sechs verschiedene Unterwerke. Entsprechend gibt es gemäss der Stromversorgungsverordnung sechs Gebiete, innerhalb derer eine LEG mit 20 Prozent Rabatt auf die Netznutzung gegründet werden kann.

Die Karte zeigt diese Gebiete annährend. Eine genauere Auskunft, in welchem LEG-Gebiet Sie sich befinden sowie mit wem Sie sich gar zu einer 40 Prozent LEG zusammenschliessen können, erhalten Sie auf dem LEGhub.

LEG-Karte
LEG-Karte

LEG-Check

Finden Sie heraus, mit wem Sie sich zu einer LEG zusammenschliessen können. Mit dem LEGhub können Sie selbständig abfragen, mit welchen Adressen Sie eine LEG gründen können.

LEG gründen und anmelden

Für den Gründungs-, Beitritts- und Verwaltungsprozess nutzt ewb ausschliesslich die Plattform LEGhub. Sie können eine LEG bei uns anmelden, indem Sie das Bildungsformular ausfüllen.

Geringere Netznutzungsgebühren für LEG-Strom

Anders als bei einem vZEV nutzen LEG in der Stadt Bern für den Stromaustausch unter allen Teilnehmenden die Netzinfrastruktur von ewb. Da der Strom hierbei nicht weit und nur geringfügig transformiert werden muss, erhalten die Teilnehmenden für den Strombezug aus der LEG einen Rabatt auf das Netznutzungsentgelt. Wie hoch dieser ausfällt, ist abhängig von der Anschlusssituation der jeweiligen Gemeinschaft.

Mögliche Anschlusssituationen von LEG

Benötigt es für den Stromaustausch zwischen allen Teilnehmenden keine Transformation in eine höhere Netzebene, beträgt der Rabatt auf den Netznutzungstarif 40 Prozent. Dies ist bei Home- und Business-Kundinnen und -Kunden der Fall, wenn alle Teilnehmenden an derselben Trafostation angeschlossen sind. Bei Professional-Kundinnen und -Kunden mit eigener Trafostation (auf Netzebene 5) müssen hingegen alle Teilnehmenden am selben Unterwerk angeschlossen sein. Ist innerhalb einer LEG für den Stromaustausch eine Transformation auf eine höhere Netzebene notwendig, beträgt der Rabatt auf das Netzentgelt noch 20 Prozent. Dafür vergrössert sich auch der Radius, in dem sich potenzielle Teilnehmende befinden können.

Voraussetzungen für die Bildung einer LEG

  • Die Teilnehmenden befinden sich im Versorgungsgebiet von ewb (Stadt Bern).
  • Die gesamte Produktionsleistung aller teilnehmenden Produzentinnen und Produzenten muss mindestens 5 Prozent der gesamten Anschlussleistung aller teilnehmenden Verbraucherinnen und Verbraucher betragen.
  • Alle Teilnehmenden sind am selben Unterwerk (keine Benutzung der Netzebene 3) und in derselben Netzebene (entweder Netzebene 5 oder Netzebene 7) angeschlossen.
  • Einhaltung unserer AGBs

Abrechnung von LEG-Strom

  • Für das Abrechnen des LEG-Stroms innerhalb der Gemeinschaft ist die LEG-Vertretung verantwortlich. Dafür stellen wir der zuständigen Person oder Partei die entsprechenden Zählerdaten zur Verfügung. Zudem berechnen wir die Energieflüsse in der Gemeinschaft und rabattieren das Netznutzungsentgelt der Verbraucherinnen und Verbraucher für den bezogenen LEG-Strom. Energie Wasser Bern bietet darüber hinaus zurzeit keine Dienstleistungen für die Abrechnung von LEG-Strom an.

Rollen in einer LEG

In einer LEG existieren die nachfolgenden Rollen. Eine Person bzw. Partei kann auch mehrere Rollen einnehmen.

Energie Wasser Bern

  • Legt Netztypologie offen (Wer kann sich zu welchem Rabatt zusammenschliessen?)
  • Prüft Anmeldungen 
  • Berechnet Stromflüsse und stellt sie Vertreter:in / Dienstleister zur Verfügung
  • Verrechnet Netznutzung mit entsprechendem Rabatt
  • Vergütet überschüssigen Strom
  • Versorgt Teilnehmende mit Reststrom (Ausnahme: Kundschaft mit Marktzugang)

LEG-Dienstleister

  • Übernimmt die Abrechnung der LEG für LEG-Vertreter:in
  • Steht in einem Vertragsverhältnis mit LEG-Vertreter:in
  • Erhält Zählerdaten von ewb

LEG-Vertreter:in

  • Gründet die LEG (Anmeldung bei ewb)
  • Regelt Konditionen innerhalb der LEG mit allen Teilnehmenden vertraglich
  • Vertritt LEG gegenüber ewb und meldet Mutationen
  • Verantwortlich für Abrechnung (bei Bedarf wird LEG-Dienstleister beauftragt)

LEG-Teilnehmer:in (Produzent:in)

  • Regelt mit LEG den Preis für die Stromeinspeisung sowie die Übernahme der Kosten für Administration und Abrechnung
  • Verkauft Strom prioritär innerhalb der LEG
  • Verkauft überschüssigen Strom an ewb (oder fremde Abnehmer:innen)

LEG-Teilnehmer:in (Verbraucher:in)

  • Regelt mit LEG den Preis für den Strombezug sowie die Übernahme der Kosten für Administration und Abrechnung
  • Kauft Strom prioritär von der LEG
  • Kauft Reststrom bei ewb (oder im Falle einer Marktberechtigung auch bei Dritten)

Häufige Fragen

Haben Sie Fragen?

Kontaktieren Sie uns mit Ihren Wünschen und Anregungen – wir sind gerne für Sie da.

Unsere Hotline
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