
(Virtueller) Zusammenschluss zum Eigenverbrauch - (v)ZEV
Ein (virtueller) Zusammenschluss zum Eigenverbrauch ((v)ZEV) ermöglicht Haushalten und Unternehmen, sich zu einem Verbund zusammenzuschliessen und den Strom einer Solaranlage gemeinsam zu nutzen. So kann mehr Strom dort verbraucht werden, wo er erzeugt wird.
Bereits seit 2018 lässt sich in der Schweiz ein sogenannter Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) gründen. Seit dem 1. Januar 2025 gibt es neu auch die Möglichkeit, einen virtuellen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) zu bilden. Wir erklären Ihnen, wie die beiden Modelle funktionieren und wodurch sie sich unterscheiden.
Bei einem ZEV nutzen mehrere Parteien gemeinsam die Energie einer Solaranlage. Das können zum Beispiel die Mieterinnen und Mieter in einem Mehrfamilienhaus sein, die den vor Ort produzierten Solarstrom direkt beziehen. Gegründet wird der Zusammenschluss von der Grundeigentümerin oder dem Grundeigentümer. Sie oder er bestimmt auch eine ZEV-Vertreterin oder einen ZEV-Vertreter. Diese oder dieser vertritt den ZEV gegenüber Energie Wasser Bern. Bei der Gründung des ZEV können die Mieterinnen und Mieter frei wählen, ob sie diesem beitreten möchten. Nach seiner Gründung tritt der ZEV gegenüber Energie Wasser Bern als ein einziger Kunde auf. Wir erstellen für den Verbrauch aller Teilnehmenden folglich nur eine Gesamtrechnung. Für die Abrechnung unter den Teilnehmenden ist die ZEV-Vertreterin oder der ZEV-Vertreter zuständig.
Voraussetzungen für die Bildung eines ZEV
Seit dem 1. Januar 2025 dürfen neu auch Anschlussleitungen sowie die Infrastruktur bei Netzanschlusspunkten für den Eigenverbrauch genutzt werden. Ausserdem müssen für die interne Abrechnung keine privaten Zähler installiert werden, sondern es können ewb-Zähler verwendet werden. Ist dies der Fall, spricht man von einem virtuellen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV). Dieser wird ebenfalls von der Eigentümerin oder dem Eigentümer der Solaranlage gegründet und ist für die einzelnen Parteien einer Liegenschaft freiwillig.
Genau wie der ZEV tritt auch der vZEV gegenüber ewb als ein einziger Kunde auf und erhält somit jeweils eine Gesamtrechnung für den ganzen Verbrauch aller Parteien.
Vorteile vZEV gegenüber dem klassischen ZEV
Voraussetzungen für die Bildung eines vZEV
Sie interessieren sie für einen virtuellen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) und möchten erfahren, mit welchen Parteien Sie einen gemeinsamen Netzanschlusspunkt teilen?
Diese 5- oder 6-stellige Nummer finden Sie direkt auf Ihrem ewb-Stromzähler oder in Ihrer Stromrechnung. Dank der Zählernummer lässt sich jeder Zähler eindeutig einer Verbrauchsstelle zuweisen.
Nein, nach der Gründung eines (v)ZEV sendet Energie Wasser Bern (ewb) Schlussrechnungen an alle Teilnehmenden des (v)ZEV. Künftig erhält nur noch der (v)ZEV-Vertreter eine Rechnung von ewb. Darauf aufgeführt sind der gesamte Verbrauch und die Vergütung der Rücklieferung des (v)ZEV. Für die interne Abrechnung eines (v)ZEV müssen Sie sich an einen externen Dienstleister wenden. Energie Wasser Bern stellt dafür die Zählerdaten zur Verfügung (Datenaustausch nach SDAT-CH).
Zur Gründung eines vZEV müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Die Produktionsleistung der PV-Anlage muss mindestens 10% der Anschlussleistung des gesamten Zusammenschlusses betragen.
Alle beteiligten Liegenschaften müssen in der Netzebene 7 angeschlossen sein (Niederspannungsebene unter 1 kV).
Die Liegenschaften müssen sich denselben Netzanschlusspunkt (Verknüpfungspunkt) teilen.
Energie Wasser Bern gibt Ihnen auf Anfrage gerne Auskunft, mit wem Sie den Netzanschlusspunkt teilen: Informationen zum Netzanschlusspunkt anfordernZur Gründung eines ZEV müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Die Produktionsleistung der PV-Anlage muss mindestens 10% der Anschlussleistung des gesamten Zusammenschlusses betragen
Alle Teilnehmenden befinden sich hinter einem gemeinsamen Netzanschlusspunkt (nur ein gemeinsamer Messpunkt zum ewb-Netz).
Der Energy Identification Code (EIC) besteht aus 16 Ziffern und wird in der Schweiz durch Swissgrid ausgegeben. Er wird verwendet, um einzelne Marktpartner im Energiehandel eindeutig zu kennzeichnen und so den Datenaustausch nach SDAT-CH zu gewährleisten.
Für die Gründung eines (v)ZEV stellt Energie Wasser Bern (ewb) keine Kosten in Rechnung. Für die interne Abrechnung können jedoch Kosten anfallen, falls Sie diese durch einen externen Dienstleister vornehmen lassen.
Ab 1.1.2026 ist Energie Wasser Bern (ewb) verpflichtet, Messkosten separat auf der Rechnung auszuweisen (Messtarif). Dieser Tarif wird jährlich im August für das folgende Jahr veröffentlicht und wird pro ewb-Smart-Meter und pro virtuellem ewb-Zähler erhoben. Weitere Kosten können für die interne Abrechnung durch einen externen Dienstleister oder für das Abrufen der Zählerdaten eines vZEV vom Datahub anfallen.
Der (v)ZEV schliesst den Gründungsvertrag mit Energie Wasser Bern (ewb) als Verteilnetzbetreiber ab. Sofern mehrere Grundeigentümer:innen beteiligt sind, bestimmt die Eigentümergemeinschaft einen Vertragspartner (z. B. eine Vertretung oder Verwaltung), der gegenüber ewb auftritt und rechtsverbindlich handelt. Die interne Haftungsverteilung richtet sich nach dem zivilrechtlichen Verhältnis der Grundeigentümer:innen zueinander (z. B. gemäss Miteigentumsvertrag). Gegenüber ewb haftet primär der benannte Vertragspartner bzw. subsidiär die Solidargemeinschaft, sofern dies vertraglich vorgesehen ist.
Der (v)ZEV-Vertreter wird durch den Vertragspartner bestimmt und bevollmächtigt. Er oder Sie ist Ansprechperson für Energie Wasser Bern (ewb), empfängt die Sammelrechnungen und ist berechtigt, Mutationen (z. B. Wechsel der Teilnehmenden) gegenüber ewb zu melden. Die formelle Verantwortung verbleibt aber beim Vertragspartner.
Zur Gründung eines (v)ZEV ist die Unterschrift aller beteiligten Grundeigentümer:innen der Liegenschaften mit teilnehmenden Verbrauchsstellen erforderlich. Mit ihrer Unterschrift bestätigen die Grundeigentümer:innen, dass sie, soweit Mietverhältnisse betroffen sind, die Mieter:innen über die Gründung und Funktionsweise des (v)ZEV informiert und deren Einverständnis eingeholt haben (vgl. Art. 17 Abs. 2 StromVV).
Sie können einen (v)ZEV über unsere Website anmelden. Füllen Sie dafür das entsprechende Formular aus, lassen Sie den so erstellten Vertrag (PDF) von allen Grundeigentümer:innen unterzeichnen und schicken Sie ihn uns zu.
Kontaktieren Sie uns mit Ihren Wünschen und Anregungen – wir sind gerne für Sie da.


