Photovoltaik-Anlage
Photovoltaik-Anlage

Eigenverbrauchsgemeinschaften

Solaranlage gemeinsam nutzen

Eine Eigenverbrauchsgemeinschaft ermöglicht Haushalten und Unternehmen, sich zu einem Verbund zusammenzuschliessen und den Strom einer Solaranlage gemeinsam zu nutzen. So kann mehr Strom dort verbraucht werden, wo er erzeugt wird. Im Versorgungsgebiet von Energie Wasser Bern ist die Gründung unterschiedlicher Eigenverbrauchsgemeinschaften möglich.

Betreiben Sie eine PV-Anlagen und möchten Ihren Eigenverbrauchsgrad erhöhen? Möchten Sie für Ihren überschüssigen Strom eine höhere Rendite erzielen als durch die blosse Rücklieferung? Oder möchten Sie als Strom-Konsumentin oder -Konsument von lokal produzierter Energie zu günstigeren Konditionen profitieren? Dann könnte eine Eigenverbrauchsgemeinschaft für Sie interessant sein. Wir stellen Ihnen die in unserem Versorgungsgebiet möglichen Lösungen vor.

ZEV
vZEV
LEG
ewb.Solarkreis
ZEV

Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)

ZEV sind in der Schweiz seit 2018 erlaubt und im Energiegesetz Art. 17 ff geregelt. Hinter einem gemeinsamen Netzanschluss schliessen sich mehrere Parteien zu einer Gemeinschaft zusammen und steigern den Eigenverbrauch der lokalen Stromproduktion. ZEV-Betreiberinnen und -Betreiber müssen eine private Messinfrastruktur aufbauen. Der Ausschluss einzelner Parteien ist daher aufwändig, da dafür die elektrische Installation angepasst werden muss. Die Abrechnung muss der ZEV entweder selbstständig oder über einen Drittdienstleister vornehmen. Energie Wasser Bern bietet keine dementsprechende Dienstleistung an.

vZEV

Virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV)

vZEV sind in der Schweiz seit 2025 erlaubt und im Energiegesetz Art. 17 ff geregelt. Teilnehmende Parteien teilen sich den Netzanschlusspunkt und können somit auch ihre Anschlussleitungen zum Verteilen der lokalen Stromproduktion nutzen. Die bereits vorhandene ewb-Messinfrastruktur kann weiterhin genutzt werden. So ist ein vZEV gegenüber einem ZEV flexibler bei Ein- und Austritten von einzelnen Parteien. Energie Wasser Bern übernimmt als Verteilnetzbetreiber zudem weiterhin die Messung der einzelnen Strombezüge und stellt die Messwerte dem vZEV zur Verfügung. Die Abrechnung muss der vZEV entweder selbstständig oder über einen Drittdienstleister vornehmen. Energie Wasser Bern bietet keine dementsprechende Dienstleistung an.

LEG

Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG)

LEG werden in der Schweiz ab 2026 erlaubt sein. Sie sind in der Stromversorgungsverordnung Art. 19e ff geregelt. Die teilnehmenden Parteien einer LEG müssen immer am selben Unterwerk angeschlossen sein. Jedes Unterwerk versorgt ein bestimmtes Gebiet, eine LEG kann folglich nur innerhalb eines solchen Gebiets gegründet werden. Gebietsübergreifende Zusammenschlüsse sind nicht möglich. Für die Stromverteilung innerhalb der LEG kann die Netzinfrastruktur von ewb genutzt werden. Sind alle teilnehmenden Parteien einer LEG an derselben Trafostation angeschlossen, ist keine Transformation des produzierten Solarstroms in eine höher gelegene Netzebene nötig. In diesem Fall erhalten die LEG-Verbraucherinnen und -Verbraucher für den bezogenen Solarstrom aus LEG-internen Anlagen einen Rabatt von 40 Prozent auf die Netznutzung. Sind die teilnehmenden Parteien jedoch an unterschiedlichen Trafostationen angeschlossen und muss der Solarstrom somit innerhalb der Gemeinschaft transformiert werden, erhalten die LEG-Verbraucherinnen und -Verbrauchen noch einen Rabatt von 20 Prozent auf die Netznutzung. Da die bestehende ewb-Messinfrastruktur von einer LEG übernommen werden kann, sind Ein- und Austritt von Parteien flexibel möglich. Die LEG-Teilnehmenden benötigen untereinander jedoch eine privatrechtliche Vereinbarung zur Bestimmung der allgemeinen Konditionen sowie des Preises für den LEG-intern produzierten Strom.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung werden rechtzeitig aufgeschaltet.

ewb.Solarkreis

ewb.Solarkreis

Energie Wasser Bern bietet seit August 2025 das Produkt ewb.Solarkreis an. Diese Lösung funktioniert ähnlich wie ein vZEV, allerdings bleiben alle teilnehmenden Parteien Kundinnen oder Kunden von ewb. Wie beim vZEV können die Anschlussleitungen und die bereits bestehende ewb-Messinfrastruktur für die Eigenverbrauchsgemeinschaft genutzt werden. Die Abrechnung erfolgt wir gewohnt durch Energie Wasser Bern. Die Rechnung für die Verbraucherinnen und Verbraucher weist den Eigenverbrauch aus der Gemeinschaft und den aus dem ewb-Netz bezogenen Reststrom transparent in separaten Positionen aus. Die Besitzerin oder der Besitzer der Solaranlage erhält in seiner Rolle als Produzentin bzw. Produzent von ewb die komplette PV-Produktion vergütet. Dabei wird unterschieden zwischen dem Eigenverbrauch der Solarkreis-Teilnehmenden und der Rücklieferung ins ewb-Netz. In Abzug gebracht werden lediglich die Dienstleistungskosten

Eigenverbrauchgemeinschaften
Eigenverbrauchgemeinschaften

Zu erfüllende Bedingungen für die Eigenverbrauchsgemeinschaft

In der nachfolgenden Tabelle sind die unterschiedlichen Bedingungen aufgelistet, die zur Gründung einer Eigenverbrauchsgemeinschaft zu erfüllen sind. Wir prüfen diese Bedingungen jeweils bei einer allfälligen Anmeldung.

ZEVvZEVLEGewb.Solarkreis
Anteil Produktionsleistung aller teilnehmenden PV-Anlagen an der Anschlussleistung aller teilnehmenden Parteien10 %10 %10 %5 %
Netzebene*-Alle Liegenschaften befinden sich auf Netzebene 7.Bei Nutzung der Anschlussleitungen müssen sich alle Liegenschaften auf Netzebene 7 befinden.Alle Liegenschaften innerhalb einer LEG befinden sich auf der gleichen Netzebene (5 oder 7).
StromzählerDer ZEV hat einen gemeinsamen physischen Messpunkt zu ewb. Für die einzelnen teilnehmenden Parteien sind private Zähler im Einsatz.Teilnehmende Parteien müssen mit Smart Meter von ewb ausgerüstet werden.Teilnehmende Parteien müssen mit Smart Meter von ewb ausgerüstet werden.Teilnehmende Parteien müssen mit Smart Meter von ewb ausgerüstet werden.
Örtliche VerteilungTeilnehmende Parteien befinden sich hinter einem gemeinsamen Netzanschlusspunkt und sind daher in der Regel in derselben Liegenschaft.Teilnehmende Parteien teilen sich den Netzanschlusspunkt und sind daher in unmittelbarer Nachbarschaft.Teilnehmende Parteien teilen sich den Netzanschlusspunkt und sind daher in unmittelbarer Nachbarschaft.Teilnehmende Parteien sind am selben ewb-Unterwerk angeschlossen und liegen daher im selben Gebiet.

*Ein Stromnetz besteht aus verschiedenen Ebenen, die unterschiedliche Spannungsniveaus aufweisen. Eigenverbrauchsgemeinschaften können nur innerhalb derselben Netzebene gegründet werden. Als Anhaltspunkt gilt: Haushalte sind in der Regel auf Netzebene 7 angeschlossen und verbraucherstarke Industriebetriebe auf Netzebene 5.

Was verändert sich mit der Teilnahme an einer Eigenverbrauchsgemeinschaft?

Die nachfolgende Tabelle zeigt auf, welche unterschiedlichen Auswirkungen die Teilnahme in einer Eigenverbrauchsgemeinschaft für unsere Kundinnen und Kunden hat.

ZEVvZEVLEGewb.Solarkreis
Empfänger:in von ewb-RechnungenEin Rechnungsempfänger – ewb betrachtet den ZEV als einen Kunden.Ein Rechnungsempfänger – ewb betrachtet den ZEV als einen Kunden.Jede teilnehmende Partei erhält weiterhin die Stromrechnung direkt von ewb und bleibt Kundin oder Kunde von uns.Jede teilnehmende Partei erhält weiterhin die Stromrechnung direkt von ewb und bleibt Kundin oder Kunde von uns.
Verantwortlich für interne Abrechnung der TeilnehmendenZEV-Vertreter:in oder DrittdienstleisterZEV-Vertreter:in oder DrittdienstleisterewbLEG-Vertreter:in oder Drittdienstleister
Anzahl physische ewb-Zähler in der Gemeinschaft (ab 2026 gebührenpflichtig*)Ein ewb-Verbrauchszähler für die ganze GemeinschaftIn der Regel pro teilnehmende Partei ein ewb-ZählerIn der Regel pro teilnehmende Partei ein ewb-ZählerIn der Regel pro teilnehmende Partei ein ewb-Zähler
Anzahl virtuelle ewb-Zähler in der Gemeinschaft (ab 2026 gebührenpflichtig*)Keine virtuellen ewb-ZählerEin virtueller ewb-Zähler für die ganze GemeinschaftEin virtueller ewb-Zähler für die ganze GemeinschaftEin virtueller ewb-Zähler für die ganze Gemeinschaft
Netznutzungsentgelt auf Eigenverbrauch/LEG-Strom (Arbeit & Leistung)entfälltentfälltentfälltRabattiert mit 20% oder 40% - je nach involvierten Netzebenen
Systemdienstleistungen, Abgaben und Leistungen an Gemeinwesen auf Eigenverbrauch/LEG-StromentfälltentfälltentfälltKosten bleiben bestehen
Preis des intern produzierten Stroms (Eigenverbrauch/LEG-Strom)Wird durch ZEV bestimmt und erscheint nicht auf ewb-Rechnung**Wird durch ZEV bestimmt und erscheint nicht auf ewb-Rechnung**80% der Kosten des Standardstromprodukts von ewbWird durch LEG bestimmt und erscheint nicht auf ewb-Rechnung***

*Gemäss Stromversorgungsordnung muss ewb ab 2026 eine monatliche Gebühr von 7.80 CHF pro ewb-Zähler erheben
**Gemäss EnV Art. 16b allerdings maximal die Kosten des Standardstromprodukts von ewb
***keine gesetzlichen Vorgaben zu einem Maximalpreis

Informationen zum Netzanschlusspunkt

Sie interessieren sie für eine Eigengebrauchsgemeinschaft und möchten erfahren, mit welchen Parteien Sie einen gemeinsamen Netzanschlusspunkt teilen? 

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