Beratungssituation
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Grossverbrauchermodell

Rückerstattung des Netzzuschlags (RNZ)

Stromintensive Unternehmen bei Anspruchsprüfung, Massnahmenplanung und jährlicher Gesuchseinreichung unterstützen.

Worum geht es?

Stromintensive Unternehmen können sich unter bestimmten Voraussetzungen den bezahlten Netzzuschlag teilweise oder vollständig zurückerstatten lassen. Die Energieberatung von ewb unterstützt Sie bei der Prüfung der Voraussetzungen, der Planung von Effizienzmassnahmen und der jährlichen Gesuchseinreichung.


An wen richtet sich das Angebot?

  • Stromintensive Unternehmen mit einem möglichen Rückerstattungsanspruch
  • Betriebe, die ihre Effizienzmassnahmen in einer Zielvereinbarung festhalten möchten
  • Unternehmen, die Unterstützung bei Gesuchseinreichung und Nachweisen benötigen

Unsere Leistungen

  • Prüfung der Voraussetzungen: Wir prüfen Ihren Stromverbrauch, das Verhältnis Ihrer Stromkosten zur Bruttowertschöpfung und den möglichen Rückerstattungsbetrag.
  • Massnahmenplanung: Wir definieren mit Ihnen wirtschaftliche Energieeffizienzmassnahmen und halten diese in einer Zielvereinbarung fest.
  • Umsetzung und Nachweise: Sie setzen die vereinbarten Massnahmen um. Wir unterstützen Sie beim Nachweis der Zielerreichung.
  • Gesuchseinreichung: Wir unterstützen Sie bei der jährlichen Gesuchseinreichung und der Zusammenstellung der erforderlichen Nachweise.

Ihr Nutzen

  • Sie erhalten Klarheit über Ihren möglichen Rückerstattungsanspruch und eine Grundlage für die jährliche Gesuchseinreichung.
  • Bei Erfüllung der Voraussetzungen können Sie Ihre Stromkosten durch die Rückerstattung senken.
  • Gleichzeitig verbessern Sie mit den vereinbarten Massnahmen Ihre Energieeffizienz.

Verknüpfung mit dem Grossverbrauchermodell

Für Grossverbraucher ist die UZV die erforderliche Umsetzungsvariante, um die Rückerstattung des Netzzuschlags einzubeziehen. KZV und EVA ermöglichen diese Rückerstattung nicht. Der Anspruch hängt zusätzlich insbesondere von der Stromintensität und weiteren gesetzlichen Kriterien ab. UZV, KZV und EVA im Überblick.


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