Beratungssituation
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Grossverbrauchermodell

Rückerstattung der CO₂-Abgabe

Voraussetzungen für die Rückerstattung der CO₂-Abgabe klären und die Verminderungsverpflichtung dokumentieren.

Worum geht es?

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich die CO₂-Abgabe auf fossile Brennstoffe zurückerstatten lassen. Dafür gehen Sie gegenüber dem Bund eine Verminderungsverpflichtung ein: Sie verpflichten sich, Ihre Treibhausgasemissionen zu reduzieren und Ihren Betrieb zu dekarbonisieren. Die Energieberatung von ewb unterstützt Sie bei der Prüfung der Voraussetzungen und der erforderlichen Dokumentation. Für eine Verminderungsverpflichtung ist ein Dekarbonisierungsplan vorgeschrieben. Mehr zum Angebot: Dekarbonisierungsplan für CO₂-Rückerstattung (UZV).


An wen richtet sich das Angebot?

  • Unternehmen, die CO₂-Abgabe auf fossile Brennstoffe bezahlen und eine Rückerstattung prüfen möchten
  • Betriebe, die gegenüber dem Bund eine Verminderungsverpflichtung eingehen möchten
  • Grossverbraucher, die ihre Zielvereinbarung mit einer Verminderungsverpflichtung abstimmen möchten

Unsere Leistungen

  • Prüfung der Voraussetzungen: Wir klären, ob Ihr Unternehmen die Voraussetzungen für eine Befreiung von der CO₂-Abgabe mit Verminderungsverpflichtung erfüllt.
  • Treibhausgasbilanz: Wir erfassen die direkten Treibhausgasemissionen aus fossilen Brennstoffen innerhalb der Systemgrenzen Ihrer Verminderungsverpflichtung nach den massgebenden Vorgaben des Bundes.
  • Massnahmenplanung: Wir entwickeln einen auf Ihren Betrieb zugeschnittenen Massnahmenplan zur schrittweisen Reduktion der Treibhausgasemissionen.
  • Dekarbonisierungsplan: Wir erarbeiten den erforderlichen Plan auf Basis Ihrer Zielvereinbarung. Weitere Informationen finden Sie beim Angebot Dekarbonisierungsplan für CO₂-Rückerstattung (UZV).
  • Begleitung und Dokumentation: Wir unterstützen Sie bei der erforderlichen Dokumentation und beim Austausch mit den zuständigen Behörden.

Ihr Nutzen

  • Sie erhalten Klarheit über die Voraussetzungen für eine mögliche Rückerstattung und einen Fahrplan zur Reduktion Ihrer Treibhausgasemissionen.
  • Wirtschaftlich sinnvolle Massnahmen werden sichtbar.
  • Bei Erfüllung der Voraussetzungen können Sie sich die CO₂-Abgabe rückerstatten lassen.

Verknüpfung mit dem Grossverbrauchermodell

Für die Verminderungsverpflichtung ist ein Dekarbonisierungsplan vorgeschrieben. Wir erarbeiten ihn auf Basis der vorhandenen Zielvereinbarung. Bei Grossverbrauchern kann die Universalzielvereinbarung (UZV) als Grundlage für die Rückerstattung dienen. Die gesetzlichen Voraussetzungen und Fristen prüfen wir im Einzelfall.


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