
Grossverbrauchermodell
Voraussetzungen für die Rückerstattung der CO₂-Abgabe klären und die Verminderungsverpflichtung dokumentieren.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich die CO₂-Abgabe auf fossile Brennstoffe zurückerstatten lassen. Dafür gehen Sie gegenüber dem Bund eine Verminderungsverpflichtung ein: Sie verpflichten sich, Ihre Treibhausgasemissionen zu reduzieren und Ihren Betrieb zu dekarbonisieren. Die Energieberatung von ewb unterstützt Sie bei der Prüfung der Voraussetzungen und der erforderlichen Dokumentation. Für eine Verminderungsverpflichtung ist ein Dekarbonisierungsplan vorgeschrieben. Mehr zum Angebot: Dekarbonisierungsplan für CO₂-Rückerstattung (UZV).
Für die Verminderungsverpflichtung ist ein Dekarbonisierungsplan vorgeschrieben. Wir erarbeiten ihn auf Basis der vorhandenen Zielvereinbarung. Bei Grossverbrauchern kann die Universalzielvereinbarung (UZV) als Grundlage für die Rückerstattung dienen. Die gesetzlichen Voraussetzungen und Fristen prüfen wir im Einzelfall.
Schildern Sie uns kurz Ihre Ausgangslage. Wir melden uns bei Ihnen und klären das passende Vorgehen.
Sie sind noch nicht sicher, welches Angebot zu Ihrer Ausgangslage passt? Wir helfen Ihnen bei der Einordnung.


