
Energieberatung für Unternehmen
Energieeffizienz steigern und gesetzliche Anforderungen des Kantons Bern im Rahmen einer Zielvereinbarung erfüllen.
Dieses Angebot richtet sich an Unternehmen, die an einer Verbrauchsstätte jährlich mehr als 0,5 GWh Strom oder mehr als 5 GWh Wärme verbrauchen. Die Energieberatung von ewb unterstützt Sie dabei, Ihre Energieeffizienz zu verbessern und die gesetzlichen Anforderungen des Kantons Bern im Rahmen einer Zielvereinbarung zu erfüllen.
Eine Zielvereinbarung mit dem Bund über zehn Jahre. Sie kann mehrere Verbrauchsstätten und Standorte auch kantonsübergreifend umfassen.
Eine Vereinbarung zwischen dem Kanton Bern und dem Grossverbraucher. Die festgelegten wirtschaftlichen Massnahmen werden innerhalb von zehn Jahren umgesetzt.
Eine detaillierte Analyse der Verbrauchsstätte. Die daraus bestimmten wirtschaftlichen Effizienzmassnahmen werden innerhalb von drei Jahren umgesetzt.
Im Grossverbrauchermodell ist die UZV die erforderliche Umsetzungsvariante, wenn zusätzlich eine Rückerstattung der CO₂-Abgabe oder des Netzzuschlags angestrebt wird. Die jeweiligen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen müssen ebenfalls erfüllt sein.
Die UZV wird mit der Verminderungsverpflichtung und den erforderlichen Nachweisen für die Rückerstattung der CO₂ -Abgabe abgestimmt.
Die UZV bildet die Zielvereinbarung für die Rückerstattung des Netzzuschlags bei anspruchsbereichtigten stromintensiven Unternehmen
Die Wahl zwischen UZV, KZV und EVA richtet sich nach der konkreten Ausgangslage. Für CO₂- oder Netzzuschlag-Rückerstattungen ist im Grossverbrauchermodell eine UZV erforderlich; der Rückerstattungsanspruch wird zusätzlich nach den jeweiligen gesetzlichen Kriterien geprüft.
Schildern Sie uns kurz Ihre Ausgangslage. Wir melden uns bei Ihnen und klären das passende Vorgehen.
Sie sind noch nicht sicher, welches Angebot zu Ihrer Ausgangslage passt? Wir helfen Ihnen bei der Einordnung.


