Für Kunden in der Grundversorgung
Ihr Strompreis setzt sich aus Tarifen der Stromlieferung, der Netznutzung und den Abgaben zusammen. Hier finden Sie die Preise per 1.1.2026.
Hiermit informieren wir Sie über die Tarifänderungen für das Jahr 2026. Die Stromtarife werden 2026 moderat ansteigen. Untenstehend finden Sie die neuen Tarife für das Jahr 2026, die vom Gemeinderat der Stadt Bern genehmigt wurden. Wir informieren Sie darüber, welche Hauptgründe für die Anpassung der Tarife in den Kategorien Netznutzung und Stromlieferung entscheidend sind.
Beträchtliche Investitionen in das städtische Stromnetz zur Sicherstellung eines stabilen Betriebs und zur Stärkung der Versorgungssicherheit führen zu höheren Kosten. Ab 2026 müssen die Messkosten von Gesetzes wegen als separate Position auf der Rechnung ausgewiesen werden. Der neue fixe Messtarif führt bei Haushalten mit geringem Stromverbrauch zu einer Erhöhung der durchschnittlichen Netznutzungskosten. Für 2026 erhebt Swissgrid einen neuen Tarif «Zuschlag für solidarisierte Kosten über das Übertragungsnetz». Diese Faktoren führen zu einer Erhöhung der Netznutzungstarife.
Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgabe, einen Mindestanteil von erneuerbaren Energien aus Eigenproduktion in der Grundversorgung zu berücksichtigen, hat aufgrund gegenläufiger Effekte keinen Einfluss auf die Energiebeschaffungskosten. Die Kompensation ungedeckter Kosten fällt geringer aus als im Vorjahr. Tiefere Vertriebs- und Verwaltungsgemeinkosten (VVGK) führen zu tieferen Gestehungskosten. Die Tarife für die Stromlieferung sinken daher.
Diese Netznutzungskategorie gilt für Kundinnen und Kunden mit einem Anschluss an der Netzebene 7 und einem Stromverbrauch bis zu 50‘000 Kilowattstunden pro Jahr.
| Produkt | Rp. pro kWh exkl. MWST. | Rp. pro kWh inkl. MWST. |
|---|---|---|
| ewb.Öko.STROM | 13.90 | 15.03 |
| ewb.Natur.STROM | 13.20 | 14.27 |
| ewb.Basis.STROM | 13.00 | 14.05 |
| Netznutzungsentgelt | Rp. pro kWh exkl. MWST. | Rp. pro kWh inkl. MWST. |
|---|---|---|
| Arbeitstarif pro kWh | 12.30 | 13.30 |
| Systemdienstleistungen (SDL) | 0.27 | 0.29 |
| Zuschlag für solidarisierte Kosten über das Übertragungsnetz | 0.05 | 0.05 |
| Stromreserve | 0.41 | 0.44 |
| Monatliche Messkosten | 7.80 in CHF pro Zähler | 8.43 in CHF pro Zähler |
| Abgaben | Rp. pro kWh exkl. MWST. | Rp. pro kWh inkl. MWST. |
|---|---|---|
| Abgaben und Leistungen an Gemeinwesen | 2.65 | 2.86 |
| Bundesabgaben | 2.30 | 2.49 |
Diese Netznutzungskategorie gilt für Kundinnen und Kunden mit einem Anschluss an der Netzebene 7 und einem Stromverbrauch von mehr als 50‘000 Kilowattstunden pro Jahr.
| Produkt | Rp. pro kWh exkl. MWST. | Rp. pro kWh inkl. MWST. | Rp. pro kWh exkl. MWST. | Rp. pro kWh inkl. MWST. |
|---|---|---|---|---|
| Normaltarif | Normaltarif | Spartarif | Spartarif | |
| ewb.Öko.STROM | 14.30 | 15.46 | 12.90 | 13.94 |
| ewb.Natur.STROM | 13.60 | 14.70 | 12.20 | 13.19 |
| ewb.Basis.STROM | 13.40 | 14.49 | 12.00 | 12.97 |
| Netznutzung | Rp. pro kWh exkl. MWST. | Rp. pro kWh inkl. MWST. | Rp. pro kWh exkl. MWST. | Rp. pro kWh inkl. MWST. |
|---|---|---|---|---|
| Normaltarif | Normaltarif | Spartarif | Spartarif | |
| Arbeitstarif pro kWh | 5.45 | 5.89 | 5.30 | 5.73 |
| Systemdienstleistungen (SDL) | 0.27 | 0.29 | 0.27 | 0.29 |
| Stromreserve | 0.41 | 0.44 | 0.41 | 0.44 |
| Blindenergie pro kVarh | 4.00 | 4.32 | 4.00 | 4.32 |
| Zuschlag für solidarisierte Kosten über das Übertragungsnetz | 0.05 | 0.05 | 0.05 | 0.05 |
| Monatlicher Leistungspreis | 18.00 in CHF pro kW (min. 15 kW) | 19.46 in CHF pro kW (min. 15 kW) | 18.00 in CHF pro kW (min. 15 kW) | 19.46 in CHF pro kW (min. 15 kW) |
| Monatliche Messkosten | 7.80 in CHF pro Zähler | 8.43 in CHF pro Zähler | 7.80 in CHF pro Zähler | 8.43 in CHF pro Zähler |
| Abgaben | Rp. pro kWh exkl. MWST. | Rp. pro kWh inkl. MWST. |
|---|---|---|
| Abgaben und Leistungen an Gemeinwesen | 1.75 | 1.89 |
| Bundesabgaben | 2.30 | 2.49 |
Diese Netznutzungskategorie gilt für Kundinnen und Kunden mit einem Anschluss auf Netzebene 5 und einer Messung auf Netzebene 7 (0.4-kV-Messung) oder einer Messung auf Netzebene 5 (10-kV-Messung).
| Produkt | Rp. pro kWh exkl. MWST. | Rp. pro kWh inkl. MWST. | Rp. pro kWh exkl. MWST. | Rp. pro kWh inkl. MWST. |
|---|---|---|---|---|
| Normaltarif | Normaltarif | Spartarif | Spartarif | |
| ewb.Öko.STROM | 14.30 | 15.46 | 12.90 | 13.94 |
| ewb.Natur.STROM | 13.60 | 14.70 | 12.20 | 13.19 |
| ewb.Basis.STROM | 13.40 | 14.49 | 12.00 | 12.97 |
| Netznutzung | Rp. pro kWh exkl. MWST. | Rp. pro kWh inkl. MWST. | Rp. pro kWh exkl. MWST. | Rp. pro kWh inkl. MWST. |
|---|---|---|---|---|
| | Normaltarif | Normaltarif | Spartarif | Spartarif |
| Arbeitstarif pro kWh1 | 2.05 | 2.22 | 2.00 | 2.16 |
| Arbeitstarif pro kWh2 | 2.15 | 2.32 | 2.10 | 2.27 |
| Systemdienstleistungen (SDL) | 0.27 | 0.29 | 0.27 | 0.29 |
| Stromreserve | 0.41 | 0.44 | 0.41 | 0.44 |
| Blindenergie pro kVarh | 4.00 | 4.32 | 4.00 | 4.32 |
| Zuschlag für solidarisierte Kosten über das Übertragungsnetz | 0.05 | 0.05 | 0.05 | 0.05 |
| Monatlicher Leistungspreis | 15.00 in CHF pro kW (min. 50 kW) | 16.22 in CHF pro kW (min. 50 kW) | 15.00 in CHF pro kW (min. 50 kW) | 16.22 in CHF pro kW (min. 50 kW) |
| Monatliche Messkosten | 23.60 in CHF pro Zähler | 25.51 in CHF pro Zähler | 23.60 in CHF pro Zähler | 25.51 in CHF pro Zähler |
1 Messung auf Netzebene 5
(10-kV-Messung)
2 Messung auf Netzebene 7
(0.4-kV-Messung)
| Abgaben | Rp. pro kWh exkl. MWST. | Rp. pro kWh inkl. MWST. |
|---|---|---|
| Abgaben und Leistungen an Gemeinwesen | 1.40 | 1.51 |
| Bundesabgaben | 2.30 | 2.49 |
Preise gültig ab 01.01.2026
Gesetzliche Pflicht: Das revidierte Stromversorgungsgesetz (StromVG) schreibt vor, dass die Kosten für das Messwesen ab 2026 als separate Position auf der Rechnung ausgewiesen werden müssen (Art. 12 Abs. 1 Bst. c StromVG). Dies schafft zusätzliche Transparenz für die Kundinnen und Kunden, da die Kosten für die Strommessung direkt ersichtlich sind.
Verursachergerechte Kosten: Bis anhin waren die Kosten für das Messwesen in der Netznutzung integriert und wurden verbrauchsabhängig verrechnet (pro Kilowattstunde). Kundinnen und Kunden mit einem hohen Verbrauch bezahlten dadurch indirekt mehr für ihre Zähler als Kundinnen und Kunden mit einem geringen Verbrauch. Neu fallen die Messkosten als monatlicher Fixbetrag pro Messpunkt (Zähler) an – unabhängig davon, wie viel Strom effektiv bezogen wird.
Nein, der Messtarif wird nicht zusätzlich verrechnet, sondern neu lediglich separat ausgewiesen. Die Kosten für das Messwesen waren bis anhin in den Netznutzungstarifen enthalten und verbrauchsabhängig. Gemäss den Vorgaben aus dem revidierten Stromversorgungsgesetz (StromVG) muss Energie Wasser Bern ab 2026 die Messkosten transparent ausweisen und in einer getrennten Position auf der Rechnung ersichtlich machen. Mit der Einführung des Messtarifs wird jede Kundin und jeder Kunde die Kosten für ihre bzw. seine Messung tragen – unabhängig vom Verbrauch.
Den Einsparungen durch eine Fernauslesung stehen andere Kosten gegenüber:
Datentransport: Die Mobilfunk- oder Powerline-Verbindungen für die Fernauslesung kosten Gebühren.
Datensicherheit und IT: Die Messdaten müssen sicher übertragen, gespeichert und verarbeitet werden. Das erfordert eine geeignete Server-Infrastruktur und Schutzmassnahmen gegen Cyberangriffe.
Lebensdauer Zähler: Smart Meter haben eine deutlich kürzere technische Lebensdauer als konventionelle Zähler und müssen daher schneller abgeschrieben und ersetzt werden.
Auch wenn mit den Smart Metern die Kosten für das Messwesen an sich nicht sinken, helfen sie hinsichtlich der Effizienz für das gesamte Stromnetz. Das soll verhindern, dass die Kosten für den generellen Netzausbau langfristig weiter steigen.
Ja. Der Messtarif wird pro Messpunkt (Zähler) erhoben. Bei bidirektionalen Zählern, die sowohl Bezug als auch Einspeisung messen, wird grundsätzlich nur ein Messtarif fällig. Anders verhält es sich, wenn zusätzliche Zähler installiert sind.
Ja, auch für virtuelle Messpunkte (Zähler), wie sie beispielsweise in einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) vorkommen können, verrechnet Energie Wasser Bern ab 2026 einen Messtarif.
Der Stromverbrauch wird durch viele Faktoren beeinflusst. Mögliche Gründe für den erhöhten Stromverbrauch können alte Haushaltsgeräte, viele Glühlampen oder die Warmwasseraufbereitung sein. Besuchen Sie den Bereich Energieeffizienz, dort finden Sie wertvolle Tipps wie und wo Sie Strom einsparen können.
Jede Wohnung verfügt über einen eigenen Zähler. Daher können auch alle Mieterinnen und Mieter das gewünschte Stromprodukt frei wählen.
Beim Allgemeinzähler hat die Mieterin oder der Mieter eventuell keinen Einfluss auf das Stromprodukt, da die Rechnung für den Allgemeinzähler oft an die Eigentümerinnen und Eigentümer oder an die Liegenschaftsverwaltung geht. Diese sind dann für die Wahl des Stromproduktes zuständig.
Nein. Die Netznutzungskategorie hängt von Ihrem Stromverbrauch und von der installierten Leistung ab.
Sie können das gewünschte Stromprodukt einmal pro Jahr mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen wechseln. Der Wechsel muss uns schriftlich mitgeteilt werden und erfolgt jeweils auf den ersten Tag des Monats nach Ablauf der Kündigungsfrist. Noch einfacher geht es in unserem Kundenportal.

