Vergütungssätze

Vergütung der Stromproduktion

Die Vergütungssätze für die Stromeinspeisung ins Netz von Energie Wasser Bern sind im Tarif über die Stromrücklieferung geregelt. Ein individueller Vertrag mit dem Produzenten oder der Produzentin ist nicht erforderlich.​

Vergütungsmodell

Die Vergütung wird pro Quartal dem Marktpreis angepasst und an dieser Stelle publiziert. Für 2025 garantiert ewb jedoch unabhängig vom Marktpreis für Solarstrom eine Mindestvergütung. Werden die Herkunftsnachweise (HKN) an ewb abgegeben, erfolgt eine zusätzliche Vergütung zu Marktpreisen. Für nicht erneuerbar produzierten Strom wird keine Mindestvergütung garantiert und auch die Herkunftsnachweise werden nicht abgenommen.

Erneuerbar mit Abnahme HKNErneuerbar ohne Abnahme HKNNicht erneuerbar
Rücklieferung
Rücklieferung

Quartalsweise Rechnungsstellung

Weil die Vergütungssätze erst nach Abschluss eines Quartals bekannt sind, verschickt ewb die Rechnungen bzw. Vergütungen ebenfalls quartalsweise.

Vorgehen zum Übertragen der Herkunftsnachweise (HKN) an ewb

Damit ewb die HKN vergüten kann, müssen diese einmalig auf der Plattform von Pronovo an ewb übertragen werden. Erfassen Sie hierzu auf der Plattform pronovo.ch einen Dauerauftrag.

Gehen Sie wie folgt vor:

  1. Loggen Sie sich mit Projektnummer Ihrer PV-Anlage und PLZ auf dem Pronovo-Portal unter «mein Projekt» ein. Die Projektnummer finden Sie in Ihrem persönlichen Dossier, welches Sie von Ihrem PV-Lieferanten/Installateur erhalten haben.​
  2. Im Register «Daueraufträge» wählen Sie «Neuen Dauerauftrag zur Weitergabe meiner Herkunftsnachweise erfassen». Bitte beachten Sie, dass die Anlage beglaubigt sein muss (Feld «Beglaubigung» aktiv oder angegraut).​
  3. Wählen Sie im Dropdownmenu den HKN-Abnehmer: Energie Wasser Bern {Händler};
    Gültig von: Start ab aktuellem Monat/Jahr;
    Gültig bis: 12.2099;
    lassen Sie das Feld Transfertext leer.
  4. Klicken Sie auf «Speichern».
  5. Wenn der Dauerauftrag von ewb bestätigt wurde, erhalten Sie von Pronovo eine Bestätigung per Mail.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass ewb keine rückwirkend datierten Daueraufträge annimmt. Entsprechende Bemerkungen im Feld «Transfertext» werden nicht beachtet.

Vergütungen für Solarstrom

Die Einspeisevergütung für Energie aus Solaranlagen richtet sich nach der Berechnung des Referenz-Marktpreises gemäss Art. 15, EnFV durch das Bundesamt für Energie (BFE). Dieser wird quartalsweise festgelegt und ist auf der BFE-Website abrufbar. Gemäss dem BFE entspricht der Referenz-Marktpreis dem Durchschnitt der Preise, die an der Strombörse EPEX SPOT CH (Swissix) in einem Vierteljahr jeweils für den Folgetag (day-ahead) festgesetzt werden, gewichtet nach der tatsächlichen viertelstündlichen Einspeisung der lastganggemessenen Anlagen.

Jahr, QuartalQuartal​ Vergütung Strom Rp/kWh, ohne HKN​Quartal​ Vergütung HKN Rp/kWh​
2024, Quartal 01​6.197 Rp/kWh (mindestens 13.60 Rp/kWh)2.30 Rp/kWh​
2024, Quartal 02​3.507 Rp/kWh (mindestens 13.60 Rp/kWh)2.30 Rp/kWh​
2024, Quartal 033.342 Rp/kWh (mindestens 13.60 Rp/kWh)1.80 Rp/kWh
2024, Quartal 048.751 Rp/kWh (mindestens 13.60 Rp/kWh)1.20 Rp/kWh
2025, Quartal 0110.38 Rp/kWh (mindestens 14.80 Rp/kWh)1.20 Rp/kWh
2025, Quartal 02Publikation jeweils in der zweiten Woche nach Quartalsende.​ (mindestens 14.80 Rp/kWh)​Publikation jeweils in der zweiten Woche nach Quartalsende.​
2025, Quartal 03Publikation jeweils in der zweiten Woche nach Quartalsende.​ (mindestens 14.80 Rp/kWh)​Publikation jeweils in der zweiten Woche nach Quartalsende.​
2025, Quartal 04Publikation jeweils in der zweiten Woche nach Quartalsende.​ (mindestens 14.80 Rp/kWh)​Publikation jeweils in der zweiten Woche nach Quartalsende.​

Alle Preise exkl. MWST

Vergütungen für nicht erneuerbare Energie​

Der Vergütungssatz für die Abnahme von nicht erneuerbar erzeugter Elektrizität ohne HKN wird rückwirkend für das jeweilige Quartal festgelegt. Er entspricht dem Durchschnitt der Preise, die an der Strombörse EPEX SPOT CH (Swissix) für den Folgetag für das Marktgebiet Schweiz festgesetzt werden.

Jahr, Quarta1Quartal​ Vergütung Strom Rp/kWh, ohne HKN​
2024, Quartal 01​7.191 Rp/kWh
2024, Quartal 025.638 Rp/kWh
2024, Quartal 035.766 Rp/kWh
2024, Quartal 0410.569 Rp/kWh
2025, Quartal 0112.68x Rp/kWh

Alle Preise exkl. MWST​

Vergütungen für erneuerbare Energie aus anderen Technologien​

Die Einspeisevergütung für Energie aus anderen Technologien wird individuell vereinbart.

Wo finde ich die Vergütungssätze?

Einerseits werden die Vergütungssätze auf dieser Seite publiziert. Zusätzlich veröffentlich auch das Bundesamt für Energie (BfE) die Preise auf dieser Seite:  opendata.swiss

Kann ich die HKN auch an ewb verkaufen?

Ja und es lohnt sich für Sie auf jeden Fall. Denn die HKN werden zusätzlich zum Marktpreis vergütet. Über das Portal von Pronovo können Sie die HKN an ewb übertragen.. Bitte beachten Sie den oben aufgeführten Prozess.

Wie erfolgt die Abrechnung?

Weil die Vergütungssätze erst nach Abschluss eines Quartals bekannt sind, verschickt ewb die Rechnungen ebenfalls quartalsweise.

Wieso unterscheidet sich die Vergütung für meinen eingespeisten Strom von den Kosten für meinen bezogenen Strom?

Die Rückliefervergütung orientiert sich am Marktpreis, während sich die Stromtarife an den Kosten für den Produktionspark und die Netzinfrastruktur orientieren. Für den bezogenen Strom fallen zudem Abgaben an die Gemeinde und den Bund an.

Weshalb variieren die Vergütungen von Quartal zu Quartal?

Die Vergütung wird pro Quartal dem Marktpreis angepasst. Im Allgemeinen ist die Vergütung im Sommerhalbjahr tiefer, da eine tiefe Nachfrage auf eine hohe Stromproduktion trifft, während im Winterhalbjahr eine hohe Nachfrage auf eine geringere Stromproduktion trifft.

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