Vergütungssätze
Die Vergütungssätze für die Stromeinspeisung ins Netz von Energie Wasser Bern sind im Tarif über die Stromrücklieferung geregelt. Ein individueller Vertrag mit dem Produzenten oder der Produzentin ist nicht erforderlich.
Die Vergütung wird pro Quartal dem Marktpreis angepasst und an dieser Stelle publiziert. Für 2025 garantiert ewb jedoch unabhängig vom Marktpreis für Solarstrom eine Mindestvergütung. Werden die Herkunftsnachweise (HKN) an ewb abgegeben, erfolgt eine zusätzliche Vergütung zu Marktpreisen. Für nicht erneuerbar produzierten Strom wird keine Mindestvergütung garantiert und auch die Herkunftsnachweise werden nicht abgenommen.
Erneuerbar mit Abnahme HKN | Erneuerbar ohne Abnahme HKN | Nicht erneuerbar |
Weil die Vergütungssätze erst nach Abschluss eines Quartals bekannt sind, verschickt ewb die Rechnungen bzw. Vergütungen ebenfalls quartalsweise.
Damit ewb die HKN vergüten kann, müssen diese einmalig auf der Plattform von Pronovo an ewb übertragen werden. Erfassen Sie hierzu auf der Plattform pronovo.ch einen Dauerauftrag.
Gehen Sie wie folgt vor:
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass ewb keine rückwirkend datierten Daueraufträge annimmt. Entsprechende Bemerkungen im Feld «Transfertext» werden nicht beachtet.
Die Einspeisevergütung für Energie aus Solaranlagen richtet sich nach der Berechnung des Referenz-Marktpreises gemäss Art. 15, EnFV durch das Bundesamt für Energie (BFE). Dieser wird quartalsweise festgelegt und ist auf der BFE-Website abrufbar. Gemäss dem BFE entspricht der Referenz-Marktpreis dem Durchschnitt der Preise, die an der Strombörse EPEX SPOT CH (Swissix) in einem Vierteljahr jeweils für den Folgetag (day-ahead) festgesetzt werden, gewichtet nach der tatsächlichen viertelstündlichen Einspeisung der lastganggemessenen Anlagen.
Jahr, Quartal | Quartal Vergütung Strom Rp/kWh, ohne HKN | Quartal Vergütung HKN Rp/kWh |
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2024, Quartal 01 | 6.197 Rp/kWh (mindestens 13.60 Rp/kWh) | 2.30 Rp/kWh |
2024, Quartal 02 | 3.507 Rp/kWh (mindestens 13.60 Rp/kWh) | 2.30 Rp/kWh |
2024, Quartal 03 | 3.342 Rp/kWh (mindestens 13.60 Rp/kWh) | 1.80 Rp/kWh |
2024, Quartal 04 | 8.751 Rp/kWh (mindestens 13.60 Rp/kWh) | 1.20 Rp/kWh |
2025, Quartal 01 | 10.38 Rp/kWh (mindestens 14.80 Rp/kWh) | 1.20 Rp/kWh |
2025, Quartal 02 | Publikation jeweils in der zweiten Woche nach Quartalsende. (mindestens 14.80 Rp/kWh) | Publikation jeweils in der zweiten Woche nach Quartalsende. |
2025, Quartal 03 | Publikation jeweils in der zweiten Woche nach Quartalsende. (mindestens 14.80 Rp/kWh) | Publikation jeweils in der zweiten Woche nach Quartalsende. |
2025, Quartal 04 | Publikation jeweils in der zweiten Woche nach Quartalsende. (mindestens 14.80 Rp/kWh) | Publikation jeweils in der zweiten Woche nach Quartalsende. |
Alle Preise exkl. MWST
Der Vergütungssatz für die Abnahme von nicht erneuerbar erzeugter Elektrizität ohne HKN wird rückwirkend für das jeweilige Quartal festgelegt. Er entspricht dem Durchschnitt der Preise, die an der Strombörse EPEX SPOT CH (Swissix) für den Folgetag für das Marktgebiet Schweiz festgesetzt werden.
Jahr, Quarta1 | Quartal Vergütung Strom Rp/kWh, ohne HKN |
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2024, Quartal 01 | 7.191 Rp/kWh |
2024, Quartal 02 | 5.638 Rp/kWh |
2024, Quartal 03 | 5.766 Rp/kWh |
2024, Quartal 04 | 10.569 Rp/kWh |
2025, Quartal 01 | 12.68x Rp/kWh |
Alle Preise exkl. MWST
Die Einspeisevergütung für Energie aus anderen Technologien wird individuell vereinbart.
Einerseits werden die Vergütungssätze auf dieser Seite publiziert. Zusätzlich veröffentlich auch das Bundesamt für Energie (BfE) die Preise auf dieser Seite: opendata.swiss
Ja und es lohnt sich für Sie auf jeden Fall. Denn die HKN werden zusätzlich zum Marktpreis vergütet. Über das Portal von Pronovo können Sie die HKN an ewb übertragen.. Bitte beachten Sie den oben aufgeführten Prozess.
Weil die Vergütungssätze erst nach Abschluss eines Quartals bekannt sind, verschickt ewb die Rechnungen ebenfalls quartalsweise.
Die Rückliefervergütung orientiert sich am Marktpreis, während sich die Stromtarife an den Kosten für den Produktionspark und die Netzinfrastruktur orientieren. Für den bezogenen Strom fallen zudem Abgaben an die Gemeinde und den Bund an.
Die Vergütung wird pro Quartal dem Marktpreis angepasst. Im Allgemeinen ist die Vergütung im Sommerhalbjahr tiefer, da eine tiefe Nachfrage auf eine hohe Stromproduktion trifft, während im Winterhalbjahr eine hohe Nachfrage auf eine geringere Stromproduktion trifft.