
Ein Austausch, der sich doppelt lohnt
Ihr Haushaltsgerät ist in die Jahre gekommen und Sie denken über einen Ersatz nach?
Mit einem energieeffizienten Modell senken Sie Ihren Stromverbrauch und erhalten zudem ab dem 1. Januar 2026 einen Förderbeitrag von Energie Wasser Bern (ewb).
Ab 1. März 2026 können Sie hier rückwirkend auf den 1. Januar 2026 Ihren Förderbeitrag beantragen.
Der Stromverbrauch in Schweizer Privathaushalten ist in den letzten Jahren deutlich gesunken. Ein wesentlicher Grund dafür sind moderne, energieeffiziente Haushaltsgeräte. Sie verbrauchen weniger Strom, senken langfristig die Energiekosten und leisten einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit.
Um diesen positiven Trend weiterzuführen, unterstützen wir gemeinsam mit der BKW und weiteren Energieversorgungsunternehmen den Ersatz älterer Geräte finanziell. Mit diesem Förderprogramm leisten wir einen konkreten Beitrag zur Umsetzung der seit Anfang 2026 geltenden Vorgaben des Bundes zur Steigerung der Energieeffizienz.
Diese Vorgaben verpflichten Stromlieferanten, nachweislich Effizienzmassnahmen bei Endverbraucherinnen und Endverbrauchern zu unterstützen. Der gezielte Ersatz älterer Haushaltsgeräte durch besonders effiziente Modelle ist dabei eine wirkungsvolle und praxisnahe Massnahme, um weitere Einsparpotenziale im Alltag zu erschliessen.
Mit diesem Förderprogramm unterstützt die ewb den Ersatz alter, stromintensiver Haushaltsgeräte durch moderne, energieeffiziente Modelle. Ziel ist eine nachhaltige Reduktion des Stromverbrauchs und damit ein Beitrag zur Umsetzung der nationalen Energieziele im Sinne des Energiegesetzes (Art. 46b EnG).
Ab dem 1. Januar 2026 profitieren Sie von einem Förderbeitrag von 40 bis 70 Franken, wenn Sie ein bestehendes Haushaltsgerät durch ein neues, energieeffizientes Modell ersetzen. Bezugsberechtigt sind Privatpersonen sowie Liegenschaftsverwaltungen. Wichtig ist, dass Sie das neue Gerät in einer Liegenschaft im Versorgungsgebiet von ewb installieren.
Gefördert wird nur der Ersatz eines bestehenden Geräts. Neuanschaffungen ohne Vorgängergerät sind ausgeschlossen. Das ersetzte Gerät muss fachgerecht ausser Betrieb genommen und entsorgt werden. Wurde der Förderbeitrag bereits durch einen Verkäufer oder Fachpartner vom Kaufpreis abgezogen, kann kein weiterer Antrag gestellt werden.
Geräte aus folgenden Kategorien sind förderberechtigt:
| Gerätekategorie / Energieklasse | A | B | C | D |
|---|---|---|---|---|
| Wäschetrockner (Tumbler) | CHF 70 | CHF 50 | - | - |
| Waschtrockner (Kombigerät) | CHF 70 | CHF 50 | CHF 40 | - |
| Geschirrspüler | CHF 50 | CHF 40 | - | - |
| Kühlschrank | CHF 70 | CHF 50 | CHF 40 | - |
| Kühl-Kombi-Gerät | CHF 70 | CHF 50 | CHF 40 | - |
| Gefrierschrank | CHF 70 | CHF 50 | CHF 40 | - |
| Gefriertruhe | CHF 70 | CHF 50 | CHF 40 | - |
| Gerätekategorie / Energieklasse | A+++ | A++ | A+ |
|---|---|---|---|
| Dunstabzugshaube | CHF 50 | CHF 40 | CHF 40 |
Um den Ablauf für Sie so einfach wie möglich zu gestalten, wird das Förderprogramm in Zusammenarbeit mit Topten durchgeführt. Auf der Online-Vergleichsplattform von Topten finden Privatpersonen und Unternehmen schnell und einfach die ökologischsten Produkte zum besten Preis. Der Fokus liegt auf Energieeffizienz, geringer Umweltbelastung und Qualität. Gelistet werden nur Produkte, die den strengen Topten-Kriterien entsprechen. Topten ist neutral und unabhängig. Topten kümmert sich um die gesamte operative Umsetzung – von der Prüfung der Gesuche bis zur Auszahlung der Förderbeiträge. Die benötigten finanziellen Mittel steuert ewb bei.
Das Förderprogramm für energieeffiziente Haushaltsgeräte setzen wir in Partnerschaft mit der BKW und weiteren Akteuren um. Ziel ist es, Ressourcen zu bündeln und die Massnahmen effizient und kostenbewusst zu realisieren.


Das Anmeldeportal ist ab dem 1. März 2026 offen. Sie können Geräte angeben, die Sie seit dem 1. Januar 2026 gekauft haben. Anträge können bis ein halbes Jahr nach der Bestellung eingereicht werden.
Eine Doppelförderung ist nicht zulässig. Zur Vermeidung von Doppelbezügen müssen Gerätetyp, Nettokaufpreis und Kauf-/Bestelldatum auf dem Beleg ersichtlich sein.
Ausserhalb des ewb-Versorgungsgebiets übernimmt ewb grundsätzlich keine Förderbeiträge.
Sind Sie aber Kundin oder Kunde der BKW resp. eines anderen am Förderprogramm beteiligten Energieversorgers in den Kantonen Bern, Jura oder Solothurn, dann können Sie Ihren Anspruch auf Fördergelder prüfen lassen. Einzelne Gemeinden im Kanton Baselland sind auch förderberechtigt.
Szenario 1 = förderberechtigt
Hauptwohnsitz im Kanton Aargau
Ferienwohnung im Kanton Bern
Auf Lieferschein / Rechnung ist ersichtlich, dass das Gerät in der Ferienwohnung installiert wurde.
Szenario 2 = förderberechtigt
Hauptwohnsitz im Kanton Solothurn
Ferienwohnung im Kanton Bern
Auf Lieferschein / Rechnung ist nur die Adresse des Hauptwohnsitzes ersichtlich; dieser liegt aber ebenfalls im förderberechtigten Gebiet.
Szenario 3 = nicht förderberechtigt
Hauptwohnsitz im Kanton Aargau
Ferienwohnung im Kanton Bern
Auf Lieferschein / Rechnung ist nur die Adresse im Kanton Aargau (ausserhalb des Fördergebiets) aufgeführt.
Ja. Sie können für jedes förderberechtigte Gerät, das Sie ersetzen, den Beitrag geltend machen.
In den Kantonen Bern, Solothurn und Jura werden die Fördergelder durch die jeweiligen Programmpartner finanziert und über Topten an die Antragstellenden ausbezahlt. Die Kostenverteilung richtet sich nach den Partnerverträgen: Innerhalb des ewb-Versorgungsgebiets übernimmt Energie Wasser Bern die Förderkosten, in den übrigen Gebieten die jeweiligen Partner.
Auf dem Lieferschein oder der Rechnung muss ersichtlich sein, dass das Gerät innerhalb des Fördergebiets installiert wurde.
Waschmaschinen sind nicht Teil des Förderprogramms, da bereits heute grösstenteils energieeffiziente Geräte im Einsatz sind.
Unvollständiges Fördergesuch
Gesuch für ein Gerät, das die Förderkriterien nicht erfüllt (z. B. ein Geschirrspüler in der Effizienzklasse «C»)
Ab 2026 gilt in der Schweiz eine neue gesetzliche Vorgabe: Elektrizitätslieferanten mit einem jährlichen Stromabsatz von mehr als 10 Gigawattstunden (GWh) müssen nachweisen, dass sie einen aktiven Beitrag zur Steigerung der Energieeffizienz leisten.
Die Zielvorgabe wird vom Bundesrat festgelegt und steigt schrittweise an:
2026: 1 % des Stromabsatzes
2027: 1.5 %
ab 2028: 2 %
Ab dem 1. März 2026 werden Sie die gemäss Förderreglement notwendigen Informationen und Belege via Webformular einreichen können.
Sie benötigen eine Rechnung, die das Kauf- bzw. Bestelldatum, den Nettopreis und die Lieferadresse ausweist. Bei abweichenden Bestell-, Liefer- und Zahlungsdaten gilt das Bestelldatum als massgebend.

