Elcom

Urteil des Bundesgerichts über die Prüfung der Elektrizitätstarife 2009 und 2010

Bern, 23. Dezember 2025. Entgegen dem ursprünglichen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts hat das Bundesgericht im Rechtsverfahren zwischen der Elcom und Energie Wasser Bern über die Tarife 2009 und 2010 zugunsten der Elcom entschieden. Nach fast 15 Jahren Gerichtsverfahren wird die Elcom die konkrete Umsetzung des Entscheids im Rahmen der bundesgerichtlichen Vorgaben festlegen.

Im November 2024 hatte das Bundesverwaltungsgericht nach einem jahrelangen Verfahren die Beschwerde der Elcom gegen Energie Wasser Bern abgewiesen, wonach die Gewinnablieferung an die Stadt Bern in den Jahren 2009 und 2010 über die Netzkosten und nicht über die Energielieferung hätte erfolgen sollen. Das Bundesgericht hat nun dieses Urteil zugunsten der Elcom revidiert.

Die Zuscheidung der Gewinnablieferung erfolgte in den Jahren 2009 und 2010 auf Basis neuer regulatorischer Vorgaben (Einführung StromVG per 1.1.2009), bei denen noch Unklarheiten bezüglich derer praktischen Anwendung bestanden hatten. Die Erkenntnisse aus dem Verfahren sind in die Tarifkalkulation eingeflossen und werden seitdem umgesetzt.

Beim Verfahrenswert handelt es sich um einen tiefen zweistelligen Millionenbetrag. Energie Wasser Bern analysiert das Urteil des Bundesgerichts und wartet die kommenden Schritte der Elcom ab.

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Sabine Krähenbühl
Mediensprecherin

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