
Energie Wasser Bern versorgt verschiedene umliegende Aussengemeinden mit Bio- und Erdgas. Mit dem Standardprodukt erhalten unsere Kundinnen und Kunden bereits heute 50 Prozent erneuerbares Gas. Dieser Anteil von erneuerbarem Biogas soll in den kommenden Jahren jährlich gesteigert und die Gasprodukte ökologisch aufgewertet werden. In Abstimmung mit den jeweiligen klimapolitischen Zielsetzungen der Gemeinden prüft ewb, in welchen Gebieten sich nachhaltige Wärmeverbünde realisieren lassen. Die Eigentümer:innen von Liegenschaften werden mindestens 15 Jahre im Voraus über eine allfällige Stilllegung informiert, damit sie den Ersatz ihrer Heizung rechtzeitig planen können.
Die Gemeinde Köniz beschliesst den Ausstieg aus der fossilen Gasversorgung ab 2041. Der Energieversorger Energie Wasser Bern (ewb) unterstützt die Gemeinde bei der Umsetzung und nimmt das bestehende Gasnetz ab diesem Zeitpunkt etappenweise ausser Betrieb. Gleichzeitig werden Wärmeverbünde in Wabern und Niederwangen aufgebaut, um die stillgelegten Gebiete mit nachhaltiger Wärme zu versorgen.
Am 1. Juli 2026 hat der Könizer Gemeinderat eine Strategie zum Ausstieg aus der fossilen Gasversorgung gutgeheissen. Eine Massnahme ist die gebietsweise Stilllegung des Gasnetzes. Erste Stilllegungen sollen ab 2041 in Wabern und Niederwangen erfolgen.
Die Gasstrategie orientiert sich am Klimaschutzreglement der Gemeinde mit dem Ziel, Netto-Null bis 2045 für die Gesamtgemeinde zu erreichen. Der Ausstieg aus der fossilen Wärmeversorgung leistet dazu einen wesentlichen Beitrag. Ein grosser Teil der CO2-Emissionen wird von Öl- und Gasheizungen verursacht.
Energie Wasser Bern ist mit der Gasversorgung der Gemeinde Köniz beauftragt. Mit dem Entscheid zur Gasstrategie hat die Gemeinde Köniz den Ausstieg aus der fossilen Gasversorgung ab 2041 gefällt. Energie Wasser Bern unterstützt die Gemeinde bei der Umsetzung. Gemeinsam haben Köniz und ewb in der Strategie die Leitplanken zur Umsetzung definiert. Geplant sind der Ausbau von erneuerbaren Wärmelösungen, die Stilllegung gewisser Teile des Gasnetzes und der Ersatz der verbleibenden Gasmenge durch erneuerbares Gas. Bereits 2026 erhalten die Kundinnen und Kunden der Gemeinde Köniz mit dem Standardprodukt 50 Prozent erneuerbares Biogas.
Die ersten Stilllegungen erfolgen ab 2041. Zuerst werden Abschnitte des Gasnetzes in den Ortsteilen Wabern, Spiegel und Niederwangen stillgelegt. Parallel dazu entwickelt ewb in Wabern und Niederwangen Wärmeverbünde, die diese zwei Ortsteile künftig mit erneuerbarer Wärme versorgen sollen. Ob das Gasnetz ab 2045 auch in den Ortsteilen Köniz und Liebefeld stillgelegt wird, hängt von der Fernwärmeerschliessung dieser Gebiete ab.
Der Wärmeverbund Bern-Wabern kann künftig im Versorgungsgebiet rund 5 000 Haushalte mit nachhaltig produzierter Wärme aus Überschusswasser aus dem Pumpwerk Schönau beliefern. Der Wärmeverbund Niederwangen wird das Gebiet mit klimaschonender Wärme aus der Kehrichtverbrennung Forsthaus und weiteren nachhaltigen Wärmeträgern, beispielsweise Erdsondenspeichern und Holz, versorgen.
Liegenschaftsbesitzer:innen werden mindestens 15 Jahre im Voraus schriftlich informiert, ob ihr Hausanschluss von der Stilllegung betroffen sein wird. Der exakte Zeitpunkt der Deaktivierung des Gasanschlusses wird drei Jahre im Voraus mitgeteilt. Den Ersatz ihrer Heizung verantworten die Liegenschaftsbesitzer:innen. Bei der Suche nach einer optimalen individuellen Lösung bieten die Energieberatung Bern-Mittelland oder die Impulsberatung "erneuerbar heizen" kostenlos und unverbindlich Beratung an.
Bund, Kanton und die Gemeinde haben Klimaziele verabschiedet. Die Gemeinde ist auf Grundlage des kommunalen Klimaschutzreglements verpflichtet, diese Ziele mit Hilfe von geeigneten Massnahmen zu erreichen. Die gebietsweise Stilllegung des Gasnetzes zählt zu einer solchen Massnahme.
Das Energieversorgungsreglement der Gemeinde Köniz, welche die selbstgewählte Gemeindeaufgabe der Gasversorgung regelt, legt keine Versorgungspflicht für Gas fest. Es gibt also keine gesetzliche Pflicht zur Gasversorgung. Die Gasverträge können im Rahmen der vereinbarten Fristen gekündigt werden.
Das Verhältnis der Gemeinde Köniz und der Gasversorgerin ewb ist in einem Vertrag geregelt. Darin sind auch die Modalitäten zur gebietsweisen Stilllegung des Gasnetzes enthalten.
Die frühzeitige Information (mind. 15 Jahre) über den Rückzug der Gasversorgung ermöglicht eine langfristige Planung und entbindet die Gemeinde oder ewb somit von Restwertentschädigungen installierter Gasanwendungen.
Es gibt folgende Gründe, warum gewisse Gebiete in Köniz weiterhin mit Gas versorgt werden:
Gewisse Gebieten können nicht durch ein Wärmenetz mit erneuerbaren Energien versorgt werden und es ist auch sonst schwierig, sinnvolle Lösungen zu finden, um die Liegenschaften mit erneuerbarer Wärme zu versorgen. Dies ist z.B. durch enge Platzverhältnisse, Verbote von Erdwärme-Bohrungen, oder Denkmalschutz verursacht.
Das Gasnetz in den weiter betriebenen Gebieten ist jüngeren Datums. Gasleitungen haben eine Lebensdauer von 50-100 Jahren. Die Verwendung von Biogas wird auch in Zukunft als die ökonomische Lösung zur erneuerbaren Wärmeversorgung für den Kunden eingeschätzt. Dies gilt z.B. bei Gebieten mit einer hohen Wärmedichte und einem relativ jungen Gasnetz, bei welchem langfristig keine grossen Investitionen anstehen.
Durch den massiven Rückgang des Gasabsatzes, ist die Lieferung von erneuerbarem Gas für die verbleibenden Gebiete realistisch.
Die Beurteilung erfolgte anhand von vielen Faktoren
Liegt der Perimeter in einem Ausbau-Perimeter, in dem Wärmeverbünde bereits verfügbar oder geplant sind?
Gibt es für die Liegenschaften die Möglichkeit erneuerbare Energiequellen für die Wärmeversorgung zu nutzen, wie z.B. Wärmepumpen, oder gibt es Einschränkungen (Gewässerschutz, Platzverhältnisse, Lärmempfindlichkeit)?
Wie sind Alter und Zustand des Gasnetzes?
Die Ankündigungsdauer von min. 15 Jahre ermöglicht es diesen Haushalten, nach dem Ende der Lebensdauer der bestehenden Küche auf einen elektrischen Kochherd zu wechseln.
Nein, die Gasleitungen bleiben im Boden, um hohe Kosten und aufwändige Rückbauarbeiten zu vermeiden. Die Leitungen werden jedoch so stillgelegt, dass keine Sicherheitsrisiken bestehen. Es ist zudem möglich, dass zukünftig gewisse Teile des Gasnetzes z.B. für den Transport von Wasserstoff genutzt werden können.
In Bremgarten erwartet Energie Wasser Bern eine Entscheidung 2027 im Zuge der Beschlüsse rund um die geplanten Wärmelösungen.
In Kirchlindach erwartet Energie Wasser Bern eine Entscheidung 2027 im Zuge der Beschlüsse rund um die geplanten Wärmelösungen.
Energie Wasser Bern liegen noch keine Anträge zu Stillegungen seitens der Gemeinde vor, daher geht ewb vom Weiterbetrieb aus.
Energie Wasser Bern liegen noch keine Anträge zu Stillegungen seitens der Gemeinde vor, daher geht ewb vom Weiterbetrieb aus.
Energie Wasser Bern liegen noch keine Anträge zu Stillegungen seitens der Gemeinde vor, daher geht ewb vom Weiterbetrieb aus.
Energie Wasser Bern liegen noch keine Anträge zu Stillegungen seitens der Gemeinde vor, daher geht ewb vom Weiterbetrieb aus.
Die Kosten müssen durch den Hausbesitzer getragen werden.
Durch die min. Ankündigungsdauer von 15 Jahren kann aber damit gerechnet werden, dass in dieser Zeit die bestehende Gasheizung oder Küche abgeschrieben ist und deren Ersatz somit zu keinen ausserplanmässigen Investitionen führt.
Die Alternativen werden individuell mit dem Kunden besprochen und an die lokalen Gegebenheiten angepasst.
Sowohl Gas als auch Fernwärme unterliegen Veränderungen von Markt und politischen Rahmenbedingungen.
Dies hängt von vielen weiteren externen Rahmenbedingungen ab und können Stand heute noch nicht definiert werden.