Neue Regeln bei der Einspeisung von Solarstrom
Die Energiewende ist in vollem Gang. Solaranlagen boomen und liefern immer mehr erneuerbaren Strom. Eine positive Entwicklung, die auf unsere Energie- und Klimaziele einzahlt. Doch wenn an sonnigen Mittagen alle Solaranlagen gleichzeitig Strom einspeisen, entstehen Leistungsspitzen, die das Stromnetz an seine Grenzen bringen. Mit der netzdienlichen Einspeiseregelung schafft Energie Wasser Bern die Voraussetzungen, um den weiteren Ausbau der Solarenergie netzverträglich zu ermöglichen.
Die netzdienliche Einspeiseregelung begrenzt die maximale Einspeiseleistung von Photovoltaikanlagen ins Stromnetz. Konkret bedeutet das: PV-Anlagen speisen maximal 70 % ihrer installierten Leistung ins Netz ein . Die Regelung betrifft die Einspeisung ins Netz – nicht die Produktion.
Ziel ist es, das Stromnetz zu entlasten und mehr Solaranlagen integrieren zu können und kostenintensive Netzausbauten wo möglich zu vermeiden.
Der starke Ausbau von Photovoltaik führt zu hohen Einspeisespitzen – insbesondere an sonnigen Tagen. Die netzdienliche Einspeiseregelung sorgt dafür, dass das bestehende Netz effizienter genutzt wird, Netzengpässe reduziert werden, zusätzliche Anlagen schneller angeschlossen werden können und Netzkosten für alle begrenzt bleiben
Diese Massnahme ist Teil der nationalen gesetzlichen Vorgaben ab 2026.
Die netzdienliche Einspeiseregelung gilt im ewb-Netzgebiet.
Betroffen sind:
Nicht betroffen sind:
Wichtig: Ihre Anlage darf weiterhin 100 % produzieren. Die Begrenzung betrifft nur die Einspeisung ins Netz.
Sie können den erzeugten Strom weiterhin selbst verbrauchen , in einem Speicher zwischenspeichern oder in einer Eigenverbrauchsgemeinschaft nutzen .
Die Begrenzung auf 70 Prozent führt in der Praxis nur zu sehr geringen Produktionsverlusten: In der Regel beträgt der Verlust maximal 3 Prozent, in den meisten Fällen sogar weniger als 2 Prozent der Jahresproduktion. Angesichts der damit verbundenen Vorteile für den weiteren Ausbau der Solarenergie ist diese Einbusse als gering zu bewerten. Auch die finanziellen Auswirkungen für Anlagenbetreiber sind entsprechend niedrig und in der Regel vernachlässigbar.
Die netzdienliche Einspeiseregelung basiert auf dem Stromversorgungsgesetz (StromVG) und der Stromversorgungsverordnung (StromVV) .
Netzbetreiber dürfen dabei Einspeisespitzen begrenzen, um den sicheren Netzbetrieb zu gewährleisten. Die Massnahmen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben wurden in enger Zusammenarbeit mit der gesamten Strombranche erarbeitet und werden von allen relevanten Verbänden mitgetragen und gemeinsam unterstützt – insbesondere auch vom schweizerischen Fachverband für Sonnenenergie (Swissolar).
Folgender Film und die Broschüre erklären die Massnahme und fassen die wichtigsten Informationen für Sie zusammen.
Nein. Die Regelung gilt erst bei technischen Änderungen (z. B. Wechselrichtertausch).
Die Begrenzung auf 70 Prozent führt in der Praxis nur zu sehr geringen Energieverlusten: In der Regel beträgt der Verlust maximal 3 Prozent, in den meisten Fällen sogar weniger als 2 Prozent der Jahresproduktion. Angesichts der damit verbundenen Vorteile für den weiteren Ausbau der Solarenergie ist diese Einbusse als gering zu bewerten. Auch die finanziellen Auswirkungen für Anlagenbetreiber sind entsprechend niedrig und in der Regel vernachlässigbar.
Ja – die Regelung unterstützt sogar den weiteren Ausbau, da sie Netzkapazitäten schafft.