Für Kunden in der Grundversorgung
Ihr Strompreis setzt sich aus Tarifen der Stromlieferung, der Netznutzung und den Abgaben zusammen. Hier finden Sie die Preise per 1.1.2026.
Hiermit informieren wir Sie über die Tarifänderungen für das Jahr 2026. Die Stromtarife werden 2026 moderat ansteigen. Untenstehend finden Sie die neuen Tarife für das Jahr 2026, die vom Gemeinderat der Stadt Bern genehmigt wurden. Wir informieren Sie darüber, welche Hauptgründe für die Anpassung der Tarife in den Kategorien Netznutzung und Stromlieferung entscheidend sind.
Beträchtliche Investitionen in das städtische Stromnetz zur Sicherstellung eines stabilen Betriebs und zur Stärkung der Versorgungssicherheit führen zu höheren Kosten. Ab 2026 müssen die Messkosten von Gesetzes wegen als separate Position auf der Rechnung ausgewiesen werden. Der neue fixe Messtarif führt bei Haushalten mit geringem Stromverbrauch zu einer Erhöhung der durchschnittlichen Netznutzungskosten. Für 2026 erhebt Swissgrid einen neuen Tarif «Zuschlag für solidarisierte Kosten über das Übertragungsnetz». Diese Faktoren führen zu einer Erhöhung der Netznutzungstarife.
Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgabe, einen Mindestanteil von erneuerbaren Energien aus Eigenproduktion in der Grundversorgung zu berücksichtigen, hat aufgrund gegenläufiger Effekte keinen Einfluss auf die Energiebeschaffungskosten. Die Kompensation ungedeckter Kosten fällt geringer aus als im Vorjahr. Tiefere Vertriebs- und Verwaltungsgemeinkosten (VVGK) führen zu tieferen Gestehungskosten. Die Tarife für die Stromlieferung sinken daher.
Diese Netznutzungskategorie gilt für Kundinnen und Kunden mit einem Anschluss an der Netzebene 7 und einem Stromverbrauch bis zu 50‘000 Kilowattstunden pro Jahr.
| Produkt | Rp. pro kWh exkl. MWST. | Rp. pro kWh inkl. MWST. |
|---|---|---|
| ewb.Öko.STROM | 13.90 | 15.03 |
| ewb.Natur.STROM | 13.20 | 14.27 |
| ewb.Basis.STROM | 13.00 | 14.05 |
| Netznutzungsentgelt | Rp. pro kWh exkl. MWST. | Rp. pro kWh inkl. MWST. |
|---|---|---|
| Arbeitstarif pro kWh | 12.30 | 13.30 |
| Systemdienstleistungen (SDL) | 0.27 | 0.29 |
| Zuschlag für solidarisierte Kosten über das Übertragungsnetz | 0.05 | 0.05 |
| Stromreserve | 0.41 | 0.44 |
| Monatliche Messkosten | 7.80 in CHF pro Zähler | 8.43 in CHF pro Zähler |
| Abgaben | Rp. pro kWh exkl. MWST. | Rp. pro kWh inkl. MWST. |
|---|---|---|
| Abgaben und Leistungen an Gemeinwesen | 2.65 | 2.86 |
| Bundesabgaben | 2.30 | 2.49 |
Diese Netznutzungskategorie gilt für Kundinnen und Kunden mit einem Anschluss an der Netzebene 7 und einem Stromverbrauch von mehr als 50‘000 Kilowattstunden pro Jahr.
| Produkt | Rp. pro kWh exkl. MWST. | Rp. pro kWh inkl. MWST. | Rp. pro kWh exkl. MWST. | Rp. pro kWh inkl. MWST. |
|---|---|---|---|---|
| Normaltarif | Normaltarif | Spartarif | Spartarif | |
| ewb.Öko.STROM | 14.30 | 15.46 | 12.90 | 13.94 |
| ewb.Natur.STROM | 13.60 | 14.70 | 12.20 | 13.19 |
| ewb.Basis.STROM | 13.40 | 14.49 | 12.00 | 12.97 |
| Netznutzung | Rp. pro kWh exkl. MWST. | Rp. pro kWh inkl. MWST. | Rp. pro kWh exkl. MWST. | Rp. pro kWh inkl. MWST. |
|---|---|---|---|---|
| Normaltarif | Normaltarif | Spartarif | Spartarif | |
| Arbeitstarif pro kWh | 5.45 | 5.89 | 5.30 | 5.73 |
| Systemdienstleistungen (SDL) | 0.27 | 0.29 | 0.27 | 0.29 |
| Stromreserve | 0.41 | 0.44 | 0.41 | 0.44 |
| Blindenergie pro kVarh | 4.00 | 4.32 | 4.00 | 4.32 |
| Zuschlag für solidarisierte Kosten über das Übertragungsnetz | 0.05 | 0.05 | 0.05 | 0.05 |
| Monatlicher Leistungspreis | 18.00 in CHF pro kW (min. 15 kW) | 19.46 in CHF pro kW (min. 15 kW) | 18.00 in CHF pro kW (min. 15 kW) | 19.46 in CHF pro kW (min. 15 kW) |
| Monatliche Messkosten | 7.80 in CHF pro Zähler | 8.43 in CHF pro Zähler | 7.80 in CHF pro Zähler | 8.43 in CHF pro Zähler |
| Abgaben | Rp. pro kWh exkl. MWST. | Rp. pro kWh inkl. MWST. |
|---|---|---|
| Abgaben und Leistungen an Gemeinwesen | 1.75 | 1.89 |
| Bundesabgaben | 2.30 | 2.49 |
Diese Netznutzungskategorie gilt für Kundinnen und Kunden mit einem Anschluss auf Netzebene 5 und einer Messung auf Netzebene 7 (0.4-kV-Messung) oder einer Messung auf Netzebene 5 (10-kV-Messung).
| Produkt | Rp. pro kWh exkl. MWST. | Rp. pro kWh inkl. MWST. | Rp. pro kWh exkl. MWST. | Rp. pro kWh inkl. MWST. |
|---|---|---|---|---|
| Normaltarif | Normaltarif | Spartarif | Spartarif | |
| ewb.Öko.STROM | 14.30 | 15.46 | 12.90 | 13.94 |
| ewb.Natur.STROM | 13.60 | 14.70 | 12.20 | 13.19 |
| ewb.Basis.STROM | 13.40 | 14.49 | 12.00 | 12.97 |
| Netznutzung | Rp. pro kWh exkl. MWST. | Rp. pro kWh inkl. MWST. | Rp. pro kWh exkl. MWST. | Rp. pro kWh inkl. MWST. |
|---|---|---|---|---|
| | Normaltarif | Normaltarif | Spartarif | Spartarif |
| Arbeitstarif pro kWh1 | 2.05 | 2.22 | 2.00 | 2.16 |
| Arbeitstarif pro kWh2 | 2.15 | 2.32 | 2.10 | 2.27 |
| Systemdienstleistungen (SDL) | 0.27 | 0.29 | 0.27 | 0.29 |
| Stromreserve | 0.41 | 0.44 | 0.41 | 0.44 |
| Blindenergie pro kVarh | 4.00 | 4.32 | 4.00 | 4.32 |
| Zuschlag für solidarisierte Kosten über das Übertragungsnetz | 0.05 | 0.05 | 0.05 | 0.05 |
| Monatlicher Leistungspreis | 15.00 in CHF pro kW (min. 50 kW) | 16.22 in CHF pro kW (min. 50 kW) | 15.00 in CHF pro kW (min. 50 kW) | 16.22 in CHF pro kW (min. 50 kW) |
| Monatliche Messkosten | 23.60 in CHF pro Zähler | 25.51 in CHF pro Zähler | 23.60 in CHF pro Zähler | 25.51 in CHF pro Zähler |
1 Messung auf Netzebene 5
(10-kV-Messung)
2 Messung auf Netzebene 7
(0.4-kV-Messung)
| Abgaben | Rp. pro kWh exkl. MWST. | Rp. pro kWh inkl. MWST. |
|---|---|---|
| Abgaben und Leistungen an Gemeinwesen | 1.40 | 1.51 |
| Bundesabgaben | 2.30 | 2.49 |
Preise gültig ab 01.01.2026
Dass der Messtarif als monatliche Pauschale (Tarif pro Messpunkt) und nicht mengenabhängig (Rp./kWh) verrechnet wird, hat logische und regulatorische Gründe:
Die Kostenstruktur ist fix: Es ist nicht relevant, wie viele Kilowattstunden durch einen Zähler fliessen. Die Kosten für die Hardware, die Installation, den IT-Betrieb und die Datenleitung bleiben für den Netzbetreiber unverändert. Eine Verrechnung nach Verbrauch ist daher nicht verursachergerecht.
Transparenz & Vergleichbarkeit: Durch den fixen Betrag pro Monat wird ersichtlich, wie hoch die Kosten für das Messwesen sind. Würde man die Kosten weiterhin in den Arbeitspreis (Rp./kWh) integrieren, würden verschiedene Verbraucher ihre Zähler querfinanzieren.
Vorgabe der Regulierungsbehörde: Die ElCom gibt vor, dass Kosten dort ausgewiesen werden müssen, wo sie anfallen. Da das Messwesen eine Dienstleistung pro Messpunkt ist, ist die Abrechnung pro Messpunkt die logische Konsequenz.
Warum monatlich und nicht jährlich? Die Stromrechnungen werden quartalsweise oder monatlich (bei Grosskunden) gestellt. Ein monatlicher Tarif lässt sich einfach in diese bestehenden Abrechnungszyklen integrieren und macht die Rechnung für die Kundinnen und Kunden besser lesbar.
Der Messtarif darf und wird für Energie Wasser Bern keinen zusätzlichen Gewinn abwerfen. Deshalb richtet er sich nur nach den effektiv anfallenden Kosten. Berücksichtigt werden dabei z. B. die Kosten für die Anschaffung der Zähler, für notwendige IT-Systeme und den Personalaufwand bei Ablesung und Verrechnung. Der Messtarif folgt somit dem Prinzip der Kostendeckung. Er wird von der Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) genau geprüft und überwacht.
Wie sich die Messkosten entwickeln werden, lässt sich nicht zuverlässig vorhersagen. Zwar entfallen künftig grösstenteils die Kosten für die manuelle Ablesung vor Ort, jedoch stehen dieser Entwicklung die steigenden Aufwände für die Datensicherheit, den IT-Betrieb und die gesetzlich geforderten kurzen Austauschzyklen der Smart Meter gegenüber.
Energie Wasser Bern ist als Verteilnetzbetreiber dazu verpflichtet, jährlich die Erlöse aus den Messtarifen mit den effektiven Kosten des Messwesens abzugleichen. Sollten durch die Digitalisierung langfristig Effizienzgewinne entstehen, werden wir diese gemäss dem Prinzip der Kostendeckung an die Kundinnen und Kunden weitergeben.
Kundinnen und Kunden mit einem geringen Verbrauch sowie sparsame Haushalte spüren die Umstellung stärker, weil Energie Wasser Bern die Kosten für das Messwesen nicht mehr verbrauchsabhängig (pro Kilowattstunde), sondern fix pro Messpunkt verrechnet.
Die Verrechnung stützt sich auf das revidierte Stromversorgungsgesetz (Art. 12 und Art. 17a StromVG) und die Stromversorgungsverordnung (Art. 8a und 8b StromVV). Diese stellen sicher, dass die Tarife schweizweit nach einheitlichen Vorgaben kalkuliert werden.
Mit dem Preisrechner Strom auf unserer Website unter www.ewb.ch/stromrechner können unsere Kundinnen und Kunden ganz einfach ihre Kosten online berechnen. Unsere Mitarbeitenden der Energieberatung und des Vertriebs geben gerne telefonisch den voraussichtlichen Betrag Ihrer Stromrechnung bekannt.
Die Nebenkosten enthalten meist die Aufwendungen für Heizung und Warmwasser sowie die Stromkosten für den gemeinsam genutzten Teil des Hauses (Beleuchtung im Treppenhaus, Lift etc.). Der Strom in der Wohnung wird den Mieterinnen und Mietern hingegen direkt durch uns verrechnet.
Ohne anders lautende Bestellung, liefert Energie Wasser Bern immer das Produkt ewb.NATUR.Strom.
Herkunftsnachweise (HKN) identifizieren die produzierte und ins Netz eingespeiste Elektrizität und werden durch eine für diesen Fachbereich akkreditierte Konformitätsbewertungsstelle ausgestellt (Schweiz: Swissgrid AG). HKN sind seit dem 1. Januar 2013 für die gesamte Produktion aus Anlagen mit einer Leistung grösser als 30 Kilowatt obligatorisch. Sie werden national und international gehandelt und zum Zeitpunkt der Abgabe an Endkunden aus der Datenbank gelöscht. Sie sind keine Labels, können aber Qualitäten von Labels als sogenannte «earmarks» im Inland und in einige EU-Länder mittransportieren.
Haus- und Siedlungsabfälle enthalten einen erheblichen Anteil organischer Stoffe. Die Energieverordnung vom 7. Dezember 1998 sieht vor, dass 50 Prozent der produzierten Energiemenge als erneuerbar anzurechnen ist. Die anderen nicht erneuerbaren 50 Prozent werden dem Produkt ewb.BASIS.Strom zugeordnet.
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