Ab 1. Januar 2026
Ab dem 1. Januar 2026 gelten neue gesetzliche Regelungen im Strombereich zum Einsatz sogenannter Flexibilitäten. Dazu zählt auch der Betrieb elektrischer Boiler, die Warmwasser mit Strom erzeugen.
In der Stadt Bern werden solche Anlagen seit vielen Jahren automatisch über das Rundsteuersystem geschaltet. Gemäss Art. 19b Abs. 1 StromVV wird hier darüber informiert, dass die Boiler auch weiterhin automatisch über das bestehende Rundsteuerungssystem betrieben werden.
Die Steuerung der Anlagen erfolgt datenschutzkonform, sicher und gemäss den gesetzlichen Vorgaben.
Sollten Sie die automatische Steuerung künftig nicht mehr wünschen, können Sie diese schriftlich mit einer Frist von drei Monaten abmelden. In diesem Fall ist in der Regel eine Anpassung der Steuerung durch eine Elektroinstallationsfirma erforderlich, um den ordnungsgemässen Betrieb weiterhin sicherzustellen.
Per Post
Energie Wasser Bern, NBKI, Postfach, 3001 Bern
Per E-Mail
elektrokontrolle@ewb.ch
Für Fragen oder zur Abklärung, ob eine Anlage betroffen ist, stehen wir gerne zur Verfügung.
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