FAQs
Hier finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen.
Eigenverbrauch liegt vor, wenn Betreiber:innen von Anlagen, die selbst produzierte Energie am Ort der Produktion ganz oder teilweise selbst verbrauchen und/oder die selbst produzierte Energie zum Verbrauch am Ort der Produktion ganz oder teilweise veräussern, ohne das Verteilnetz zu nutzen. Eine Ausnahme stellt der vZEV dar, bei dem die Anschlussleitungen sowie die Infrastruktur am Netzanschlusspunkt für den Eigenverbrauch verwendet werden dürfen. Der innerhalb einer LEG ausgetauschte Strom stellt jedoch keinen Eigenverbrauch dar, da das öffentliche Verteilnetz zum Austausch der Energie zwischen den Teilnehmenden genutzt wird.
Diese 5- oder 6-stellige Nummer finden Sie direkt auf Ihrem ewb-Stromzähler oder in Ihrer Stromrechnung. Dank der Zählernummer lässt sich jeder Zähler eindeutig einer Verbrauchsstelle zuweisen.
Diese 5- oder 6-stellige Nummer finden Sie direkt auf Ihrem ewb-Stromzähler oder in Ihrer Stromrechnung. Dank der Zählernummer lässt sich jeder Zähler eindeutig einer Verbrauchsstelle zuweisen.
Nein, nach der Gründung eines (v)ZEV sendet Energie Wasser Bern (ewb) Schlussrechnungen an alle Teilnehmenden des (v)ZEV. Künftig erhält nur noch der (v)ZEV-Vertreter eine Rechnung von ewb. Darauf aufgeführt sind der gesamte Verbrauch und die Vergütung der Rücklieferung des (v)ZEV. Für die interne Abrechnung eines (v)ZEV müssen Sie sich an einen externen Dienstleister wenden. Energie Wasser Bern stellt dafür die Zählerdaten zur Verfügung (Datenaustausch nach SDAT-CH).
Die Produktionsleistung der PV-Anlage muss mindestens 10% der Anschlussleistung des gesamten Zusammenschlusses betragen.
Alle beteiligten Liegenschaften müssen in der Netzebene 7 angeschlossen sein (Niederspannungsebene unter 1 kV).
Die Liegenschaften müssen sich denselben Netzanschlusspunkt (Verknüpfungspunkt) teilen.
Energie Wasser Bern gibt Ihnen auf Anfrage gerne Auskunft darüber, mit wem Sie den Netzanschlusspunkt teilen. Informationen zum Netzanschlusspunkt anfordern.Strom, der von den Erzeugungs- oder Speicheranlagen einer LEG zu den Endverbraucherinnen und -verbrauchern oder zu Speichern geliefert wird. Dies geschieht über das Netz des Verteilnetzbetreibers.
Jedes Stromnetz ist in verschiedene Ebenen unterteilt, wobei jede Ebene eine andere Spannung aufweist. In der Schweiz existieren die Höchstspannungsebene (Ebene 1), die Hochspannungsebene (Ebene 3), die Mittelspannungsebene (Ebene 5) und die Niederspannungsebene (Ebene 7). Zwischen diesen Ebenen gibt es die Transformatorenebenen 2, 4 und 6. Haushaltskundinnen und -kunden sind in aller Regel an der Netzebene 7 angeschlossen. Industriekundinnen und -kunden können auch an Netzebene 5 angeschlossen sein.
Zur Gründung eines vZEV müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Die Produktionsleistung der PV-Anlage muss mindestens 10% der Anschlussleistung des gesamten Zusammenschlusses betragen.
Alle beteiligten Liegenschaften müssen in der Netzebene 7 angeschlossen sein (Niederspannungsebene unter 1 kV).
Die Liegenschaften müssen sich denselben Netzanschlusspunkt (Verknüpfungspunkt) teilen.
Energie Wasser Bern gibt Ihnen auf Anfrage gerne Auskunft, mit wem Sie den Netzanschlusspunkt teilen: Informationen zum Netzanschlusspunkt anfordernDies hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Wie sieht Ihre Anschlusssituation aus? Wie viel Eigenverbrauch/LEG-Verbrauch kann erzielt werden? Welche Kosten in der Gründung und im Betrieb der Gemeinschaft fallen an? Welche Erträge können erzielt werden? Wir empfehlen Ihnen, sich auf unserer Website oder bei Ihrem Abrechnungsdienstleister zu diesen Punkten zu informieren.
Zur Gründung eines ZEV müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Die Produktionsleistung der PV-Anlage muss mindestens 10% der Anschlussleistung des gesamten Zusammenschlusses betragen
Alle Teilnehmenden befinden sich hinter einem gemeinsamen Netzanschlusspunkt (nur ein gemeinsamer Messpunkt zum ewb-Netz).
Der Energy Identification Code (EIC) besteht aus 16 Ziffern und wird in der Schweiz durch Swissgrid ausgegeben. Er wird verwendet, um einzelne Marktpartner im Energiehandel eindeutig zu kennzeichnen und so den Datenaustausch nach SDAT-CH zu gewährleisten.
Der Vertreter ist die Ansprechpartnerin oder der Ansprechpartner der Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG) und wird durch den Vertragspartner bestimmt. Der Vertragspartner kann die Rolle auch selbst einnehmen.
Für die Gründung eines (v)ZEV stellt Energie Wasser Bern (ewb) keine Kosten in Rechnung. Für die interne Abrechnung können jedoch Kosten anfallen, falls Sie diese durch einen externen Dienstleister vornehmen lassen.
Die interne Abrechnung wird durch ewb erstellt. Alle Teilnehmenden erhalten eine vollständige Rechnung auf der transparent aufgewiesen wird, wie viel Strom aus der lokalen PV-Anlage (Solarkreis) und wie viel aus dem ewb-Netz bezogen wurde (sogenannter Reststrom).
Für die Gründung stellt ewb dem Vertreter eines ewb.Solarkreis einmalig die im aktuellen Preisblatt aufgelistete Initialgebühr in Rechnung. LINK auf Preisblatt
Ab 1.1.2026 ist Energie Wasser Bern (ewb) verpflichtet, Messkosten separat auf der Rechnung auszuweisen (Messtarif). Dieser Tarif wird jährlich im August für das folgende Jahr veröffentlicht und wird pro ewb-Smart-Meter und pro virtuellem ewb-Zähler erhoben. Weitere Kosten können für die interne Abrechnung durch einen externen Dienstleister oder für das Abrufen der Zählerdaten eines vZEV vom Datahub anfallen.
Energie Wasser Bern erhebt eine Dienstleistungsgebühr gemäss aktuell gültigem Preisblatt, die direkt von der Vergütung der PV-Produktion abgezogen wird. Zudem fallen für alle Teilnehmenden weiterhin die üblichen Messkosten (Messtarif) an. Für gemeldete Mutationen in der Gemeinschaft verrechnet ewb keine Gebühren.
Der (v)ZEV schliesst den Gründungsvertrag mit Energie Wasser Bern (ewb) als Verteilnetzbetreiber ab. Sofern mehrere Grundeigentümer:innen beteiligt sind, bestimmt die Eigentümergemeinschaft einen Vertragspartner (z. B. eine Vertretung oder Verwaltung), der gegenüber ewb auftritt und rechtsverbindlich handelt. Die interne Haftungsverteilung richtet sich nach dem zivilrechtlichen Verhältnis der Grundeigentümer:innen zueinander (z. B. gemäss Miteigentumsvertrag). Gegenüber ewb haftet primär der benannte Vertragspartner bzw. subsidiär die Solidargemeinschaft, sofern dies vertraglich vorgesehen ist.
Nein, dies ist nicht möglich. Bei einem vZEV und einer LEG berechnet ewb die einzelnen Stromflüsse der Teilnehmenden. Im ewb.Solarkreis berechnet ewb diese Stromflüsse ebenfalls. Aus systemtechnischer Sicht ist es nicht möglich, dass ewb eine Berechnung innerhalb einer anderen Berechnung durchführt. Energie Wasser Bern schliesst deshalb vertraglich aus, dass Teilnehmende eines ewb.Solarkreis Teil eines vZEV und/oder einer LEG sind.
Der (v)ZEV-Vertreter wird durch den Vertragspartner bestimmt und bevollmächtigt. Er oder Sie ist Ansprechperson für Energie Wasser Bern (ewb), empfängt die Sammelrechnungen und ist berechtigt, Mutationen (z. B. Wechsel der Teilnehmenden) gegenüber ewb zu melden. Die formelle Verantwortung verbleibt aber beim Vertragspartner.
Zur Gründung eines (v)ZEV ist die Unterschrift aller beteiligten Grundeigentümer:innen der Liegenschaften mit teilnehmenden Verbrauchsstellen erforderlich. Mit ihrer Unterschrift bestätigen die Grundeigentümer:innen, dass sie, soweit Mietverhältnisse betroffen sind, die Mieter:innen über die Gründung und Funktionsweise des (v)ZEV informiert und deren Einverständnis eingeholt haben (vgl. Art. 17 Abs. 2 StromVV).
Sie können einen (v)ZEV über unsere Website anmelden. Füllen Sie dafür das entsprechende Formular aus, lassen Sie den so erstellten Vertrag (PDF) von allen Grundeigentümer:innen unterzeichnen und schicken Sie ihn uns zu.
Klären Sie erst ab, ob es sich um eine geplante, betriebliche Abschaltung handelt. Handelt es sich nicht um einen geplanten Unterbruch, klären Sie ab, ob Ihre Nachbarn auch keinen Strom haben. Nehmen Sie gegebenenfalls mit dem Hauswart Kontakt auf, um die Ursache zu klären.
Wenn Ihre Nachbarn auch keinen Strom haben, ist Ihr Gebiet wahrscheinlich von einer Störung des Netzes betroffen. Unser Überwachungssystem zeigt uns nicht alle Störungen an. Rufen Sie uns daher bitte an (Tel. 031 321 31 11). Der Pikettdienst von Energie Wasser Bern ist rund um die Uhr erreichbar. Teilen Sie uns Ihre Beobachtungen mit. Das hilft uns, den Fehler rascher zu finden.
Bei Störungen im übergeordneten Stromtransportnetz kann die automatische Abschaltung von Teilen der Stromversorgung nötig werden. Diese Massnahme heisst automatischer frequenzabhängiger Lastabwurf und wird europaweit koordiniert. Damit soll ein grossflächiger, langanhaltender Stromausfall ("Blackout") verhindert werden.
Achtung: Die Agglomerationsgemeinden der Stadt Bern werden von der BKW versorgt (ohne die Stadt Bern): Tel. 0844 121 175. Wenn nur Ihre Wohnung ohne Strom ist, liegt der Fehler sehr wahrscheinlich in den Hausinstallationen. Kontrollieren Sie Ihre Sicherungen und den Schutzschalter (FI). Wenn Sie den Fehler nicht finden, wenden Sie sich bitte an Ihre Hausverwaltung oder an Ihren persönlichen Installateur. Machen Sie sich mit den Funktionen und Beschriftungen der Sicherungen, Automaten und Schaltern in Ihrem Haus vertraut. So wissen Sie Im Notfall Bescheid. Drucken Sie diese Seite aus, damit Ihnen die Telefonnummern der Pikettstellen jederzeit - auch bei Stromausfall - zur Verfügung stehen.
Störungen an der Strassenbeleuchtung können Sie uns auch per E-Mail mitteilen. Teilen Sie uns bitte Beobachtungsort, -datum und -zeit mit. Wir sind Ihnen für solche Hinweise dankbar.
Klären Sie erst ab, ob es sich um eine geplante, betriebliche Unterbrechung handelt.
Handelt es sich nicht um einen geplanten Unterbruch, klären Sie ab, ob Ihre Nachbarn auch keine Fernwärme beziehen. Nehmen Sie gegebenenfalls mit dem Hauswart Kontakt auf, um die Ursache zu klären.Wenn Ihre Nachbarn auch keine Fernwärme beziehen können, ist Ihr Gebiet wahrscheinlich von einer Störung des Netzes betroffen. Rufen Sie uns daher bitte an (Tel. 031 321 31 11). Der Pikettdienst von Energie Wasser Bern ist rund um die Uhr erreichbar.
Klären Sie erst ab, ob es sich um eine geplante, betriebliche Unterbrechung handelt. Handelt es sich nicht um einen geplanten Unterbruch, klären Sie ab, ob Ihre Nachbarn auch kein Gas beziehen. Nehmen Sie gegebenenfalls mit dem Hauswart Kontakt auf, um die Ursache zu klären.
Rufen Sie uns an: Tel. 031 321 31 11
Nein, der Glasfaseranschluss benötigt keinen Strom. Die Kundenendgeräte wie zum Beispiel Router oder TV-Boxen benötigen einen Stromnetzanschluss.
Nein, denn im benachbarten Ausland, besonders in Italien, Österreich und Deutschland ist bereits eine gute Infrastruktur vorhanden. Andere europäische Länder wie z. B. Niederlande, Tschechien, Frankreich und Spanien wollen sich anschliessen.
Von Kontingentierungen, also mengenmässigen Beschränkungenen des Gasverbrauchs, sind Haushalte und grundlegende soziale Dienste (wie z.B. Spitäler und Altersheime) geschützt. Mehr Infos finden Sie im Faktenblatt Gas-Mangellage des Bundes.
Nein, der einzelne ZEV Teilnehmer ist nicht mehr Kunde des Verteilnetzbetreibers. Alle Fragen der Teilnehmer bezüglich der Stromlieferung müssen sie dem Grundeigentümer bzw. dem ZEV-Vertreter stellen.
Das hängt vom jeweiligen Einspeisemodell ab. Wenn Sie den PV-Strom hinter dem Zählpunkt einspeisen, dann nutzen sie ihn zuerst als Eigenverbrauch selbst. Nur überschüssiger Strom wird dann ins Netz eingespeist. Wenn Sie einen eigenen Zählpunkt für die PV-Anlage haben, mit der Sie direkt ins Netz einspeisen, ist das eine wirtschaftliche PV-Anlage und Sie können nicht vom Eigenverbrauch profitieren.
Das hängt vom jeweiligen Einspeisemodell ab. Wenn
Sie den Fotovoltaik-Strom hinter dem Zählpunkt einspeisen, dann nutzen sie
ihn als Eigenverbrauch selbst. Nur überschüssiger Strom wird dann ins Netz
eingespeist.
Es gibt die Sofortkontingentierung und die Kontingentierung. Die
Sofortkontingentierung wird kurzfristig verordnet und dauert einen Tag. Berechnung
des Kontingents, Umsetzung der Massnahmen und Erfolgskontrolle sind in der
Eigenverantwortung der betroffenen Betriebe. Die «reguläre» Kontingentierung dauert einen Monat. Die Kontingente werden
durch den VNB berechnet und im Auftrag der Wirtschaftlichen Landesversorgung an
die betroffenen Betriebe verschickt. Sowohl von der Sofortkontingentierung wie auch der Kontingentierung sind
Grossverbraucher, sprich Betriebe mit einem Jahresverbrauch von mehr als
100'000 kWh betroffen.
Kontaktieren
Sie bitte die MOVE-Helpline unter Tel. 0800 29 29 29
Strommangellage bedeutet, dass wir unseren Verbrauch über eine
gewisse Zeit (Wochen bis Monate) reduzieren und einschränken müssen, damit
es nicht zu Stromausfällen kommt. Wenn wir es schaffen, die Kontingente
einzuhalten, hat es zu jedem Zeitpunkt Strom, der nutzbar ist – nur
weniger als im Normalfall. Sollten die Kontingente nicht eingehalten
werden, kann es zu einer Verschärfung der Lage und in der Folge zu zyklischen
Abschaltungen kommen.