FAQs
Hier finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen.
Je nach Produkt können Sie über drei TV-Boxen und bis zu fünf weitere Geräte wie Mobile, Tablet oder PC fernsehen.
Klären Sie erst ab, ob es sich um eine geplante, betriebliche Abschaltung handelt. Handelt es sich nicht um einen geplanten Unterbruch, klären Sie ab, ob Ihre Nachbarn auch keinen Strom haben. Nehmen Sie gegebenenfalls mit dem Hauswart Kontakt auf, um die Ursache zu klären.
Wenn Ihre Nachbarn auch keinen Strom haben, ist Ihr Gebiet wahrscheinlich von einer Störung des Netzes betroffen. Unser Überwachungssystem zeigt uns nicht alle Störungen an. Rufen Sie uns daher bitte an (Tel. 031 321 31 11). Der Pikettdienst von Energie Wasser Bern ist rund um die Uhr erreichbar. Teilen Sie uns Ihre Beobachtungen mit. Das hilft uns, den Fehler rascher zu finden.
Bei Störungen im übergeordneten Stromtransportnetz kann die automatische Abschaltung von Teilen der Stromversorgung nötig werden. Diese Massnahme heisst automatischer frequenzabhängiger Lastabwurf und wird europaweit koordiniert. Damit soll ein grossflächiger, langanhaltender Stromausfall ("Blackout") verhindert werden.
Achtung: Die Agglomerationsgemeinden der Stadt Bern werden von der BKW versorgt (ohne die Stadt Bern): Tel. 0844 121 175. Wenn nur Ihre Wohnung ohne Strom ist, liegt der Fehler sehr wahrscheinlich in den Hausinstallationen. Kontrollieren Sie Ihre Sicherungen und den Schutzschalter (FI). Wenn Sie den Fehler nicht finden, wenden Sie sich bitte an Ihre Hausverwaltung oder an Ihren persönlichen Installateur. Machen Sie sich mit den Funktionen und Beschriftungen der Sicherungen, Automaten und Schaltern in Ihrem Haus vertraut. So wissen Sie Im Notfall Bescheid. Drucken Sie diese Seite aus, damit Ihnen die Telefonnummern der Pikettstellen jederzeit - auch bei Stromausfall - zur Verfügung stehen.
Störungen an der Strassenbeleuchtung können Sie uns auch per E-Mail mitteilen. Teilen Sie uns bitte Beobachtungsort, -datum und -zeit mit. Wir sind Ihnen für solche Hinweise dankbar.
Klären Sie erst ab, ob es sich um eine geplante, betriebliche Unterbrechung handelt.
Handelt es sich nicht um einen geplanten Unterbruch, klären Sie ab, ob Ihre Nachbarn auch keine Fernwärme beziehen. Nehmen Sie gegebenenfalls mit dem Hauswart Kontakt auf, um die Ursache zu klären.Wenn Ihre Nachbarn auch keine Fernwärme beziehen können, ist Ihr Gebiet wahrscheinlich von einer Störung des Netzes betroffen. Rufen Sie uns daher bitte an (Tel. 031 321 31 11). Der Pikettdienst von Energie Wasser Bern ist rund um die Uhr erreichbar.
Klären Sie erst ab, ob es sich um eine geplante, betriebliche Unterbrechung handelt. Handelt es sich nicht um einen geplanten Unterbruch, klären Sie ab, ob Ihre Nachbarn auch kein Gas beziehen. Nehmen Sie gegebenenfalls mit dem Hauswart Kontakt auf, um die Ursache zu klären.
Rufen Sie uns an: Tel. 031 321 31 11
Nein, der Glasfaseranschluss benötigt keinen Strom. Die Kundenendgeräte wie zum Beispiel Router oder TV-Boxen benötigen einen Stromnetzanschluss.
Nein, denn im benachbarten Ausland, besonders in Italien, Österreich und Deutschland ist bereits eine gute Infrastruktur vorhanden. Andere europäische Länder wie z. B. Niederlande, Tschechien, Frankreich und Spanien wollen sich anschliessen.
Von Kontigentierungen, also mengenmässigen Beschränkungenen des Gasverbrauchs, sind Haushalte und grundlegende soziale Dienste (wie z.B. Spitäler und Altersheime) geschützt. Mehr Infos finden Sie im Faktenblatt Gas-Mangellage des Bundes.
Nein, der einzelne ZEV Teilnehmer ist nicht mehr Kunde des Verteilnetzbetreibers. Alle Fragen der Teilnehmer bezüglich der Stromlieferung müssen sie dem Grundeigentümer bzw. dem ZEV-Vertreter stellen.
Wenn Sie Apple TV oder Chrome Cast haben oder gar nicht mit dem grossen TV fernsehen wollen, dann benötigen Sie keine TV-Box. Um ewb.TV ohne die eben genannten Optionen in bester Qualität auf ihrem Fernseher zu geniessen, empfehlen wir Ihnen jedoch unsere TV-Box.
Das hängt vom jeweiligen Einspeisemodel ab. Wenn Sie den PV-Strom hinter dem Zählpunkt einspeisen, dann nutzen sie ihn zuerst als Eigenverbrauch selbst. Nur überschüssiger Strom wird dann ins Netz eingespeist. Wenn Sie einen eigenen Zählpunkt für die PV-Anlage haben mit der Sie direkt ins Netz einspeisen und KEV Gelder erhalten, ist das eine wirtschaftliche PV-Anlage und Sie können nicht vom Eigenverbrauch profitieren.
Das hängt vom jeweiligen Einspeisemodell ab. Wenn
Sie den Fotovoltaik-Strom hinter dem Zählpunkt einspeisen, dann nutzen sie
ihn als Eigenverbrauch selbst. Nur überschüssiger Strom wird dann ins Netz
eingespeist.
Die Kontingente werden immer für einen ganzen Monat vom Bundesrat festgelegt, durch die Verteilnetzbetreiber (VNB) berechnet und an die Grosskunden als Verfügung per Brief an den GF oder CEO versendet. Nach dem kontingentierten Monat wird wieder das neue Kontingent durch den Bundesrat und der WL beschlossen und neu durch den VNB verfügt. Dies dauert so lange, bis der BG4 vom Bundesrat aufgehoben wird und die Mangellage als beendet erklärt wird.
Kontaktieren
Sie bitte die MOVE-Helpline unter Tel. 0800 29 29 29
Strommangellage bedeutet, dass wir unseren Verbrauch über eine gewisse Zeit (Wochen bis Monate) reduzieren und einschränken müssen, damit es nicht zu Stromausfällen kommt. Wenn wir es schaffen, die Kontingente einzuhalten, hat es zu jedem Zeitpunkt Strom der nutzbar ist – nur weniger, als im Normalfall. Sollten die Kontingente nicht eingehalten werden, kann es zu einer Verschärfung der Lage führen und zyklische Abschaltungen wären die Folge.
Man unterscheidet zwischen Schluss- und Abnahmekontrollen. Die Schlusskontrolle wird durch den Elektroinstallateur durchgeführt, bei Installationen mit erhöhtem Sicherheitsbedürfnis braucht es zusätzlich eine Abnahmekontrolle durch ein unabhängiges Kontrollorgan.