FAQs
Hier finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen.
Eigenverbrauch liegt vor, wenn Betreiber:innen von Anlagen, die selbst produzierte Energie am Ort der Produktion ganz oder teilweise selbst verbrauchen und/oder die selbst produzierte Energie zum Verbrauch am Ort der Produktion ganz oder teilweise veräussern, ohne das Verteilnetz zu nutzen. Eine Ausnahme stellt der vZEV dar, bei dem die Anschlussleitungen sowie die Infrastruktur am Netzanschlusspunkt für den Eigenverbrauch verwendet werden dürfen. Der innerhalb einer LEG ausgetauschte Strom stellt jedoch keinen Eigenverbrauch dar, da das öffentliche Verteilnetz zum Austausch der Energie zwischen den Teilnehmenden genutzt wird.
Diese 5- oder 6-stellige Nummer finden Sie direkt auf Ihrem ewb-Stromzähler oder in Ihrer Stromrechnung. Dank der Zählernummer lässt sich jeder Zähler eindeutig einer Verbrauchsstelle zuweisen.
Diese 5- oder 6-stellige Nummer finden Sie direkt auf Ihrem ewb-Stromzähler oder in Ihrer Stromrechnung. Dank der Zählernummer lässt sich jeder Zähler eindeutig einer Verbrauchsstelle zuweisen.
Nein, nach der Gründung eines (v)ZEV sendet Energie Wasser Bern (ewb) Schlussrechnungen an alle Teilnehmenden des (v)ZEV. Künftig erhält nur noch der (v)ZEV-Vertreter eine Rechnung von ewb. Darauf aufgeführt sind der gesamte Verbrauch und die Vergütung der Rücklieferung des (v)ZEV. Für die interne Abrechnung eines (v)ZEV müssen Sie sich an einen externen Dienstleister wenden. Energie Wasser Bern stellt dafür die Zählerdaten zur Verfügung (Datenaustausch nach SDAT-CH).
Die Produktionsleistung der PV-Anlage muss mindestens 10% der Anschlussleistung des gesamten Zusammenschlusses betragen.
Alle beteiligten Liegenschaften müssen in der Netzebene 7 angeschlossen sein (Niederspannungsebene unter 1 kV).
Die Liegenschaften müssen sich denselben Netzanschlusspunkt (Verknüpfungspunkt) teilen.
Energie Wasser Bern gibt Ihnen auf Anfrage gerne Auskunft darüber, mit wem Sie den Netzanschlusspunkt teilen. Informationen zum Netzanschlusspunkt anfordern.Strom, der von den Erzeugungs- oder Speicheranlagen einer LEG zu den Endverbraucherinnen und -verbrauchern oder zu Speichern geliefert wird. Dies geschieht über das Netz des Verteilnetzbetreibers.
Jedes Stromnetz ist in verschiedene Ebenen unterteilt, wobei jede Ebene eine andere Spannung aufweist. In der Schweiz existieren die Höchstspannungsebene (Ebene 1), die Hochspannungsebene (Ebene 3), die Mittelspannungsebene (Ebene 5) und die Niederspannungsebene (Ebene 7). Zwischen diesen Ebenen gibt es die Transformatorenebenen 2, 4 und 6. Haushaltskundinnen und -kunden sind in aller Regel an der Netzebene 7 angeschlossen. Industriekundinnen und -kunden können auch an Netzebene 5 angeschlossen sein.
Zur Gründung eines vZEV müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Die Produktionsleistung der PV-Anlage muss mindestens 10% der Anschlussleistung des gesamten Zusammenschlusses betragen.
Alle beteiligten Liegenschaften müssen in der Netzebene 7 angeschlossen sein (Niederspannungsebene unter 1 kV).
Die Liegenschaften müssen sich denselben Netzanschlusspunkt (Verknüpfungspunkt) teilen.
Energie Wasser Bern gibt Ihnen auf Anfrage gerne Auskunft, mit wem Sie den Netzanschlusspunkt teilen: Informationen zum Netzanschlusspunkt anfordernDies hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Wie sieht Ihre Anschlusssituation aus? Wie viel Eigenverbrauch/LEG-Verbrauch kann erzielt werden? Welche Kosten in der Gründung und im Betrieb der Gemeinschaft fallen an? Welche Erträge können erzielt werden? Wir empfehlen Ihnen, sich auf unserer Website oder bei Ihrem Abrechnungsdienstleister zu diesen Punkten zu informieren.
Zur Gründung eines ZEV müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Die Produktionsleistung der PV-Anlage muss mindestens 10% der Anschlussleistung des gesamten Zusammenschlusses betragen
Alle Teilnehmenden befinden sich hinter einem gemeinsamen Netzanschlusspunkt (nur ein gemeinsamer Messpunkt zum ewb-Netz).
Der Energy Identification Code (EIC) besteht aus 16 Ziffern und wird in der Schweiz durch Swissgrid ausgegeben. Er wird verwendet, um einzelne Marktpartner im Energiehandel eindeutig zu kennzeichnen und so den Datenaustausch nach SDAT-CH zu gewährleisten.
Der Vertreter ist die Ansprechpartnerin oder der Ansprechpartner der Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG) und wird durch den Vertragspartner bestimmt. Der Vertragspartner kann die Rolle auch selbst einnehmen.
Für die Gründung eines (v)ZEV stellt Energie Wasser Bern (ewb) keine Kosten in Rechnung. Für die interne Abrechnung können jedoch Kosten anfallen, falls Sie diese durch einen externen Dienstleister vornehmen lassen.
Die interne Abrechnung wird durch ewb erstellt. Alle Teilnehmenden erhalten eine vollständige Rechnung auf der transparent aufgewiesen wird, wie viel Strom aus der lokalen PV-Anlage (Solarkreis) und wie viel aus dem ewb-Netz bezogen wurde (sogenannter Reststrom).
Für die Gründung stellt ewb dem Vertreter eines ewb.Solarkreis einmalig die im aktuellen Preisblatt aufgelistete Initialgebühr in Rechnung. LINK auf Preisblatt
Ab 1.1.2026 ist Energie Wasser Bern (ewb) verpflichtet, Messkosten separat auf der Rechnung auszuweisen (Messtarif). Dieser Tarif wird jährlich im August für das folgende Jahr veröffentlicht und wird pro ewb-Smart-Meter und pro virtuellem ewb-Zähler erhoben. Weitere Kosten können für die interne Abrechnung durch einen externen Dienstleister oder für das Abrufen der Zählerdaten eines vZEV vom Datahub anfallen.