FAQs
Hier finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen.
Das Anmeldeportal ist ab dem 1. März 2026 offen. Sie können Geräte angeben, die Sie seit dem 1. Januar 2026 gekauft haben. Anträge können bis ein halbes Jahr nach der Bestellung eingereicht werden.
Die Beurteilung erfolgte anhand von vielen Faktoren
Liegt der Perimeter in einem Ausbau-Perimeter, in dem Wärmeverbünde bereits verfügbar oder geplant sind?
Gibt es für die Liegenschaften die Möglichkeit erneuerbare Energiequellen für die Wärmeversorgung zu nutzen, wie z.B. Wärmepumpen, oder gibt es Einschränkungen (Gewässerschutz, Platzverhältnisse, Lärmempfindlichkeit)?
Wie sind Alter und Zustand des Gasnetzes?
Technische Fragen zu SAP Ariba: Konsultieren Sie die Online-Hilfe im SAP Ariba- Portal. Besteht das Problem weiter, kontaktieren Sie den SAP-Ariba-Support gemäss Anleitung in der Einladungs-E-Mail.
Fachliche Fragen (Inhalt der Fragebögen, Anforderungen, Ausschreibungen etc.): Wenden Sie sich an Ihre ewb-Kontaktperson im Einkauf oder ariba@ewb.ch
Die Verrechnung stützt sich auf das revidierte Stromversorgungsgesetz (Art. 12 und Art. 17a StromVG) und die Stromversorgungsverordnung (Art. 8a und 8b StromVV). Diese stellen sicher, dass die Tarife schweizweit nach einheitlichen Vorgaben kalkuliert werden.
Bund, Kanton und die Gemeinde haben Klimaziele verabschiedet. Die Gemeinde ist auf Grundlage des kommunalen Klimaschutzreglements verpflichtet, diese Ziele mit Hilfe von geeigneten Massnahmen zu erreichen. Die gebietsweise Stilllegung des Gasnetzes zählt zu einer solchen Massnahme.
Das Energieversorgungsreglement der Gemeinde Köniz, welche die selbstgewählte Gemeindeaufgabe der Gasversorgung regelt, legt keine Versorgungspflicht für Gas fest. Es gibt also keine gesetzliche Pflicht zur Gasversorgung. Die Gasverträge können im Rahmen der vereinbarten Fristen gekündigt werden.
Das Verhältnis der Gemeinde Köniz und der Gasversorgerin ewb ist in einem Vertrag geregelt. Darin sind auch die Modalitäten zur gebietsweisen Stilllegung des Gasnetzes enthalten.
Die frühzeitige Information (mind. 15 Jahre) über den Rückzug der Gasversorgung ermöglicht eine langfristige Planung und entbindet die Gemeinde oder ewb somit von Restwertentschädigungen installierter Gasanwendungen.
Klären Sie erst ab, ob es sich um eine geplante, betriebliche Abschaltung handelt. Handelt es sich nicht um einen geplanten Unterbruch, klären Sie ab, ob Ihre Nachbarn auch keinen Strom haben. Nehmen Sie gegebenenfalls mit dem Hauswart Kontakt auf, um die Ursache zu klären.
Wenn Ihre Nachbarn auch keinen Strom haben, ist Ihr Gebiet wahrscheinlich von einer Störung des Netzes betroffen. Unser Überwachungssystem zeigt uns nicht alle Störungen an. Rufen Sie uns daher bitte an (Tel. 031 321 31 11). Der Pikettdienst von Energie Wasser Bern ist rund um die Uhr erreichbar. Teilen Sie uns Ihre Beobachtungen mit. Das hilft uns, den Fehler rascher zu finden.
Bei Störungen im übergeordneten Stromtransportnetz kann die automatische Abschaltung von Teilen der Stromversorgung nötig werden. Diese Massnahme heisst automatischer frequenzabhängiger Lastabwurf und wird europaweit koordiniert. Damit soll ein grossflächiger, langanhaltender Stromausfall ("Blackout") verhindert werden.
Achtung: Die Agglomerationsgemeinden der Stadt Bern werden von der BKW versorgt (ohne die Stadt Bern): Tel. 0844 121 175. Wenn nur Ihre Wohnung ohne Strom ist, liegt der Fehler sehr wahrscheinlich in den Hausinstallationen. Kontrollieren Sie Ihre Sicherungen und den Schutzschalter (FI). Wenn Sie den Fehler nicht finden, wenden Sie sich bitte an Ihre Hausverwaltung oder an Ihren persönlichen Installateur. Machen Sie sich mit den Funktionen und Beschriftungen der Sicherungen, Automaten und Schaltern in Ihrem Haus vertraut. So wissen Sie Im Notfall Bescheid. Drucken Sie diese Seite aus, damit Ihnen die Telefonnummern der Pikettstellen jederzeit - auch bei Stromausfall - zur Verfügung stehen.
Störungen an der Strassenbeleuchtung können Sie uns auch per E-Mail mitteilen. Teilen Sie uns bitte Beobachtungsort, -datum und -zeit mit. Wir sind Ihnen für solche Hinweise dankbar.
Klären Sie erst ab, ob es sich um eine geplante, betriebliche Unterbrechung handelt.
Handelt es sich nicht um einen geplanten Unterbruch, klären Sie ab, ob Ihre Nachbarn auch keine Fernwärme beziehen. Nehmen Sie gegebenenfalls mit dem Hauswart Kontakt auf, um die Ursache zu klären.Wenn Ihre Nachbarn auch keine Fernwärme beziehen können, ist Ihr Gebiet wahrscheinlich von einer Störung des Netzes betroffen. Rufen Sie uns daher bitte an (Tel. 031 321 31 11). Der Pikettdienst von Energie Wasser Bern ist rund um die Uhr erreichbar.
Klären Sie erst ab, ob es sich um eine geplante, betriebliche Unterbrechung handelt. Handelt es sich nicht um einen geplanten Unterbruch, klären Sie ab, ob Ihre Nachbarn auch kein Gas beziehen. Nehmen Sie gegebenenfalls mit dem Hauswart Kontakt auf, um die Ursache zu klären.
Rufen Sie uns an: Tel. 031 321 31 11
Nein, der Glasfaseranschluss benötigt keinen Strom. Die Kundenendgeräte wie zum Beispiel Router oder TV-Boxen benötigen einen Stromnetzanschluss.