Ökofonds Energie Wasser Bern
Ökofonds Energie Wasser Bern

Zur Förderung von erneuerbaren Energien

Ökofonds für erneuerbare Energien

Gemeinsam für ein energieeffizientes Bern: 10 Prozent der an die Stadt Bern ausgeschüttete Gewinnabgabe fliessen in den Ökofonds.

Der städtische Leistungsauftrag an Energie Wasser Bern umfasst auch die aktive Förderung der Produktion und des Vertriebs von erneuerbaren Energien sowie die finanzielle Unterstützung von Projekten zur Steigerung der Energieeffizienz (vergl. Art. 6 des Reglements von Energie Wasser Bern, ewr). Zu diesem Zweck wurde 2002 der Ökofonds eingerichtet. Die 2016 revidierte Eignerstrategie verlangt, dass die Fördergelder für Kundinnen und Kunden in der Stadt Bern wie auch für Anlagen im Besitz von Energie Wasser Bern einzusetzen sind.

Logo Ökofonds
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Förderprogramme

Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass neben der Unterstützung von Einzelprojekten insbesondere die Förderprogramme sehr erfolgreich sind und von der Bevölkerung mit Wohlwollen aufgenommen werden. Die standardisierten Förderprogramme erleichtern es unseren Kundinnen und Kunden, Förderbeiträge zu erhalten.

Für Projekte, welche nicht in den Bereich der Standardförderprogramme von Energie Wasser Bern und des Ökofonds fallen, kann ein Einzelgesuch eingereicht werden. Der Ökofonds kann Vorhaben, welche die Gewinnung und Anwendung von erneuerbaren Energien fördern, unterstützen. Eine Liste der unterstützungswürdigen Vorhaben sind in Artikel 2. der Verordnung über den Fonds für erneuerbare Energie (Ökofonds) aufgeführt. Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne.

Beurteilungskriterien für Projekte

Die eingereichten Projekte werden durch die Mitglieder der Fondskommission jeweils nach folgenden Kriterien beurteilt:

  • Wie nachhaltig ist die Wirkung des Projekts?
  • Wie wirkt sich die Projektrealisierung auf den Primärenergieeinsatz aus?
  • Wie wird die Schadstoffbilanz durch die Realisierung beeinflusst?
  • Wie sieht die ökonomische Wirkung aus; ist eine finanzielle Unterstützung zur Initialisierung des Projekts notwendig?

Die Beitragshöhe wird je nach Projekt bestimmt. Die Beiträge decken in der Regel maximal 50% der nicht amortisierbaren Kosten

Bedingungen

  • Gültig in der Stadt Bern
  • Das Gesuch muss vor Projektrealisierung eingereicht werden
  • Fördergelder von Dritten sind zu deklarieren
  • Es werden nur Projekte gefördert, welche die Bedingungen der Verordnung über den Fonds für erneuerbare Energie (Ökofonds) erfüllen

Haben Sie Fragen?

Kontaktieren Sie uns mit Ihren Wünschen und Anregungen – wir sind gerne für Sie da.

Unsere Hotline
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Rufen Sie uns an

+41 31 321 31 11


oder schreiben Sie uns

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