Willkommen in der Welt des Entertainments
Beste Unterhaltung, wann immer Sie wollen: Ob Lieblingssendung, Sport oder Hollywood-Romanze: Nutzen Sie ewb.TV für uneingeschränktes TV-Vergnügen in ausgezeichneter Qualität auf bis zu acht Geräten. Entdecken Sie die Vielfalt an TV-Kanälen und Radiosender, auf Ihrem TV, Laptop, Tablet oder Smartphone. Ihre Aufnahmen sind auf allen mobilen Geräten verfügbar. Profitieren Sie von attraktiven Kombi-Rabatten mit ewb.INTERNET. Keine Mindestvertragsdauer.
ewb.TV.Obenuse | ewb.TV.Sydefyn | |
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Anzahl TV-Sender | ca. 220 | ca. 220 |
Anzahl Radiosender* | ca. 100 | ca. 100 |
Timeshift und Live-Pause | Ja | Ja |
Replay | 7 Tage | 30 Stunden |
Aufnahmefunktion | 1'000 h | Nein |
Anzahl Geräte | 8 (5 Mobile, 3 TV-Boxen) | 5 (2 Mobile, 3 TV-Boxen) |
TV-Apps (Android, iOS und Apple TV) | Ja | Ja |
Bundle-Rabatt | CHF 10.- | CHF 5.- |
* verfügbar auf der TV-Box. Auf der Mobile-App sind keine Radiosender verfügbar.
Unterhaltung in bester Qualität - mit Spielfilmen, Sportsendungen, Reportagen und vieles mehr.
Das Programm richtet sich nach Ihnen. Mit der Replay-Funktion von ewb.TV haben Sie das Fernsehprogramm 30 Stunden zeitversetzt verfügbar - mit ewb.TV Obenuse sogar eine ganze Woche und mit einer Aufnahmekapazität bis zu 1000 Stunden.
Nach erfolgreicher Testphase gehen ab dem 4. Oktober 2022 mit den Replay Ads drei neue Werbeformen im Replay-TV live. Die TV-Sender, -Verbreiter und -Vermarkter haben die neuen Werbeformen gemeinsam entwickelt und nun werden sie auf den ersten TV-Sendern implementiert. Mit der Einführung der Replay Ads wird gleichzeitig das Zuschauererlebnis verbessert, die Finanzierung der zeitversetzten Nutzung langfristig für die TV-Sender möglich gemacht und somit die Vielfalt des Schweizer Fernsehprogramms aufrechterhalten.
Die zeitversetzte TV-Nutzung, das sogenannte Replay-TV, geniesst schweizweit dank der ständigen Verfügbarkeit von über 50’000 Programmstunden grosse Beliebtheit und nimmt seit der Einführung vor zehn Jahren stetig zu. Da in den Replay-Sessions die Werbeblöcke grösstenteils überspult werden, stellt die zeitversetzte Fernsehnutzung die TV-Sender vor substanzielle Herausforderungen, obwohl der TV-Konsum seit Jahren insgesamt sehr stabil ist. Mit der allseits beliebten Spulfunktion im Replay-TV wird die Haupteinnahmequelle der TV-Sender, der Verkauf von TV-Spots, direkt kompromittiert.
Um die Finanzierung des vielfältigen Fernsehangebots und insbesondere auch das weltweit einmalige Replay-Angebot in der Schweiz nachhaltig zu sichern, wurden von den TV-Sendern gemeinsam mit den Verbreitern und Vermarktern die neuen Replay Ads kreiert. Replay Ads sind drei Werbeformen in der zeitversetzten TV-Nutzung, die am 4. Oktober 2022 in der Schweiz eingeführt werden.
Auf den Fernseher streamen oder unterwegs auf demTablet oder Smartphone TV schauen. Und sogar mit bis zu 3 TV-Boxen für ein grosses Zuhause. Mit ewb.TV geht alles, nur kein Streit um die Fernbedienung.
Laden Sie die passende App für Ihr Gerät herunter. Die Mobile-App von ewb.TV ist im Google Play Store und im App Store verfügbar. Die Apple TV App finden Sie im Apple TV App Store.
Einfach auspacken, einstecken und fernsehen. Auf unserer TV-Box sind ewb.TV sowie Youtube bereits vorinstalliert, Teletext ist auf Knopfdruck erreichbar. Die TV-Box wird inkl. Fernbedienung, Netzteil, HDMI- und LAN-Kabel geliefert.
120 mm x 120 mm x 28 mm
CHF 99
Je nach Produkt können Sie über drei TV-Boxen und bis zu fünf weitere Geräte wie Mobile, Tablet oder PC fernsehen.
Wenn Sie Apple TV oder Chrome Cast haben oder gar nicht mit dem grossen TV fernsehen wollen, dann benötigen Sie keine TV-Box. Um ewb.TV ohne die eben genannten Optionen in bester Qualität auf ihrem Fernseher zu geniessen, empfehlen wir Ihnen jedoch unsere TV-Box.
Prüfen Sie, ob ewb.INTERNET bei Ihnen verfügbar ist.
Bestellen Sie in wenigen Klicks ewb.INTERNET und ewb.TV einfach über unsere Website.
Laden Sie unsere Kündigungshilfe herunter. Wählen Sie einfach Ihren jetzigen Anbieter aus, füllen Sie das Formular aus und unterzeichnen Sie dieses. Anschliessend müssen Sie dieses nur noch Ihrem aktuellen Anbieter zukommen lassen. Die meisten Anbieter bestehen auf eine schriftliche Kündigung. Ist das bei Ihrem Anbieter nicht der Fall, umso besser! Wenn Sie die Kündigung per Einschreiben senden, können Sie allerdings sicher sein, dass diese auch bearbeitet wird. Beachten Sie, dass Sie Ihr bestehendes Abo nicht vor dem Aufschaltdatum von ewb.INTERNET abschalten lassen.
Falls Sie auch Ihren Kabelnetzanschluss kündigen möchten, finden Sie hier die entsprechende Vorlage.
Ist Ihnen das Ganze immer noch zu kompliziert? Dann kommen Sie bei Energie Wasser Bern an der Monbijoustrasse 11 vorbei: Wir beraten Sie gerne in unserem Wohnzimmer. Alternativ können Sie uns auch einfach das von Ihnen unterschriebene Kündigungsschreiben sowie den Vertrag mit Ihrem bestehenden Anbieter zukommen lassen und wir kümmern uns um die Kündigung bei Ihrem Anbieter.
Energie Wasser Bern
Monbijoustrasse 11
3001 Bern
Telefon: 031 321 31 11
internet@ewb.ch
Der Vertrag über ewb.INTERNET hat eine Mindestvertragsdauer von 12 Monaten. ewb.TV hat keine Mindestvertragsdauer.
Entsprechend Ihren Wünschen und Bedürfnissen können Geschäftskunden-Dienstleistungen mit garantierter Verfügbarkeit gemäss Service Level Agreement und mit bis zu 7x24h Kundensupport bestellt werden. Die Konditionen richten sich nach den genutzten Diensten und werden von den Anbietern bestimmt.
ewb.TV bietet bewusst kein VOD an. Sie finden aber in den Stores von Google, Apple, Hollystar und anderen Anbietern eine riesige Auswahl an Filmen zu sehr attraktiven Preisen.
Alle grossen Verbreiter sind Teil der Branchenvereinbarung. Namentlich: Swisscom, Sunrise, Quickline, Salt, Zattoo, Yallo, Teleboy etc. Bei einzelnen regionalen Anbietern kann es sein, dass sie Replay Werbung technisch nicht einführen konnten. Daher müssen Kund*innen bei diesen Anbietern mit erhöhten Preisen für zeitversetztes Fernsehen rechnen.
Es steht allen Sendern frei, jederzeit der Branchenvereinbarung bei- oder auszutreten.
Der offizielle Start der Branchenvereinbarung ist am 04. Oktober 2022. Bei ewb.TV werden die Anpassungen am 17. Oktober 2022 aktiviert.
Die Branchenvereinbarung war ein Kompromiss, um das beliebte Replay TV überhaupt weiter anbieten zu können. Es gab schlicht keine Alternative. Wenn die Verbreiter die Vereinbarung nicht akzeptiert hätten, hätte sich das TV-Erlebnis für die Endkund*innen langfristig wohl deutlich verschlechtert, da die Replay Rechte - wie in den Nachbarländern - einzeln mit den Sendern und für die jeweiligen Sendungen hätten verhandelt werden müssen.
Der Einsatz dieser neuen Werbeformen gehört zur Abmachung im Rahmen der Branchenvereinbarung, weil diese Funktionen ebenfalls unter zeitversetzte Fernsehnutzung fallen.
Diese Frage müssen die einzelnen Sender beantworten.
Die bisherige Verfügbarkeit von Replay in der Schweiz ist eine absolute Ausnahmeregelung. In unseren Nachbarländern sowie in anderen Märkten müssen Replay Rechte mit den einzelnen Sendern und für die jeweiligen Sendungen separat verhandelt werden. D.h. Replay ist dort kostenpflichtig und nur für die Sendungen und Sender verfügbar, mit denen man einen Vertrag dazu hat. Die flächendeckende Verfügbarkeit von Replay über alle Sender in der Schweiz ist im sogenannten Gemeinsamen Tarif 12 (GT12) geregelt.
Nun haben einige Sender angemerkt, dass ihnen mit dem bestehenden Replay TV in der Schweiz wichtige Werbeeinnahmen verloren gehen. Um das beliebte Replay TV überhaupt weiter anbieten zu können, haben wir uns als gesamte TV-Branche auf einen Kompromiss geeinigt, der in der neuen sogenannten Branchenvereinbarung geregelt ist.
Die Kunden müssen zwar Werbeblöcke schauen und können diese nicht mehr wie bisher überspulen, jedoch sind diese Werbeblöcke in jedem Fall kürzer als die Originalwerbung im Signal war.
GT steht für Gemeinsamer Tarif. Der GT12 regelt die Tarife, die Weiterverbreiter an die Verwertungsgesellschaften (ProLitteris, SSA Société Suisse des Auteurs, SUISA, SUISSIMAGE und SWISSPERFORM) abtreten müssen, um Fernsehinhalte zeitversetzt anbieten zu dürfen.
Die Branchenvereinbarung ist ein Abkommen zwischen Verbreitern und Sendern um die mutmasslichen monetären Ausfälle der Sender - bedingt durch das Überspulen der Werbung bei Replay-TV - zu kompensieren. Der Nationalrat hat die Verbreiter und Sender Ende 2018 zum Finden einer einvernehmlichen Lösung verpflichtet. Es geht im Grunde um die Sicherung von zeitversetztem Fernsehen in der Schweiz.
Auf diesen Sendern verändert sich nichts.