WeitereGebühren
EinmaligeGebühren

Anschluss- und Löschgebühren

  1. CHF 59.25 pro Belastungswert des angeschlossenen Grundstücks, wobei ein Volumenstrom von 0,1 Liter pro Sekunde 1 Belastungswert (BW) entspricht, und
  2. 3 Promille des Gebäudewerts der geschützten Baute oder Anlage nach Artikel 48 der Verordnung vom 26. Oktober 2006 über die Wasserversorgung durch Energie Wasser Bern

Jährliche Gebühr für Sprinkleranlagen

Die wiederkehrende Gebühr für Sprinkleranlagen je Liter maximale Vorhalteleistung pro Minute beträgt CHF 1.05.

Gebühren für vorübergehenden Wasserbezug

Für Bauwasser werden nach Installation eines Wasserzählers durch Energie Wasser Bern folgende Gebühren erhoben:

  • Grundgebühr: CHF 170.00
  • Verbrauchsgebühr: Die jährliche Verbrauchsgebühr (Jahresgebühr inkl. Grundgebühr) wird nach der bezogenen Wassermenge in m3 berechnet (siehe Staffelsystem für Trinkwasser)

Mietgebühr für zusätzliche Messeinrichtungen

Die Wasserzähler-Mietgebühr beträgt jährlich 10 Prozent der aktuellen Zähler-Wiederbeschaffungskosten.

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