LiegenschaftseigentümerundVerwaltungen

Wie Strom, Wasser oder Gas, zählt auch die Erschliessung mit Glasfasern zur Infrastruktur-Versorgung. Der Ausbau eines Gebäudes mit Glasfasern erhöht die Attraktivität und den Wert der Liegenschaft.

Das Berner Glasfasernetz bauen Energie Wasser Bern (ewb) und Swisscom gemeinsam. Ist ein Gebäude mit Glasfasern erschlossen, erfolgt in einer zweiten Phase die Anbindung der einzelnen Wohnungen. Dank des Anschlusses mit Glasfasern können die Bewohnerinnen und Bewohner auf mehreren Fernsehern hoch auflösende Fernsehbilder (HDTV) empfangen, gleichzeitig zu Hause arbeiten und superschnell im Internet surfen.

Die Eigentümer erhalten vor der Erschliessung Informationen zum weiteren Vorgehen.

HinweisefürNeubauten,UmbautenundRenovationen

Falls in einer Liegeschaft Veränderungen an der Steigzone, der Telekommunikations- oder Elektroinstallation geplant sind, können wichtige Vorarbeiten geleistet werden, welche die spätere reibungslose Erschliessung mit Glasfasern ermöglichen.

Wir haben Richtlinien für Architekten, Elektroplaner und Elektroinstallationsfirmen zusammengestellt, welche die notwendigen Grundinformationen abdecken.

Falls Sie weiterführende Informationen wünschen, finden Sie hier den Kontakt zu einem von Energie Wasser Bern akkreditierten Installationsunternehmen.

HäufigeFragen
Welche Vorteile haben Liegenschafts- und Stockwerkeigentümer?

Ein Anschluss an das Glasfasernetz ist kostenlos und steigert den Wert der Liegenschaft mit einer topmodernen Multimedia-Infrastruktur. Die Wohnungen und Geschäftsräume sind attraktiver und lassen sich dadurch besser vermieten. Zudem können die administrativen Aufwände gesenkt werden, da die Mieter die Verträge direkt mit den Dienstanbietern abschliessen.

Wie hoch sind die Kosten für die Erschliessung?

Die Erschliessung ist für den Eigentümer kostenlos. Für die Glasfasern werden ohne Kostenfolge Anschlüsse bis in die einzelnen Wohnungen und Geschäftsräume verlegt. Die Multimedia-Verkabelung innerhalb der Wohnung und Geschäftsräume ist Sache der Mieter oder der Eigentümer.

Welche Infrastruktur wird benötigt?

Energie Wasser Bern stellt in jeder Wohnung und jedem Geschäftsraum das Endkunden-Anschlussgerät zur Verfügung. Der Eigentümer stellt lediglich die Infrastruktur für die Glasfaserverkabelung (Leerrohre, Steigzone) und den Platz für die Montage des Hausanschlusskastens (BEP, meist im Keller) zur Verfügung.

Müssen Eigentümer einen Vertrag abschliessen?

Ja. Der Vertrag bestätigt, dass das Haus angeschlossen und dafür die hauseigene Infrastruktur benutzt werden darf. Mit dem Vertrag gewährt der Hausbesitzer das Recht, die Infrastruktur für den Datentransport zu nutzen.

Ist der Vertrag vom HEV geprüft?

Den Vertrag zur Glasfasererschliessung haben Swisscom und der Hauseigentümerverband (HEV) Schweiz gemeinsam erstellt. Der HEV Schweiz und HEV Bern empfehlen den Vertrag zur Annahme.

Wieso macht die (rasche) Vertragsunterschrift nach dem Empfang Sinn?

Energie Wasser Bern muss sich für die Erschliessung an die Vorgaben und Auflagen der Stadt Bern halten. Im öffentlichen Raum darf nur koordiniert mit vorgängiger Baueingabe gebaut und gegraben werden. Nach Abschluss der Arbeiten darf an gleicher Stelle erst in 5 Jahren wieder gebaut werden! Ausnahmen sind nur in Notfällen erlaubt. Die nachträgliche Erschliessung einzelner Liegenschaften kann so erst viel später und ohne Priorität erfolgen. Die Erschliessungskosten fallen höher aus und gehen zulasten des Eigentümers der Liegenschaft.

Was muss ein Hausbesitzer unternehmen, damit sein Haus angeschlossen wird?

Nichts. Wir informieren ihn rechtzeitig, wenn wir den Termin für die Erschliessung seines Hauses festgelegt haben. Sobald der Vertrag durch den Eigentümer unterzeichnet wurde, wird das Gebäude in der Planung zur Erschliessung berücksichtigt.

Wie erfolgt der Anschluss in meiner Liegenschaft?

Energie Wasser Bern baut die Glasfaserleitung bis ins Haus und montiert den Hausanschlusskasten (BEP) normalerweise im Keller. Von dort führt ein Glasfaserkabel durch meistens bestehende Infrastruktur (Leerrohre, Steigzone) zu den einzelnen Wohnungen oder Geschäftsräumen. Hier wird zentral eine Glasfasersteckdose montiert und das Endkunden-Anschlussgerät (CPE) eingesteckt.

Mit welchen Emissionen müssen Hausbesitzer und Mieter rechnen?

Wo immer möglich benutzen wir für die Erschliessung des Hauses bestehende Rohranlagen. Wo dies nicht möglich ist, wird eine neue Leitung erstellt (meist im Keller). Auch die, von ewb akkreditierten, Elektroinstallateure, welche die Glasfasern durch die Steigzonen bis in die Wohnungen ziehen, benutzen nach Möglichkeit bestehende Kanäle/Rohranlagen. Wo dies nicht möglich ist, wird neu installiert.

Werden die Kupferleitungen entfernt, wenn Glasfasern installiert werden?

Der Elektroinstallateur klärt das Vorgehen der Installation im Rahmen einer Besichtigung ab. Die bestehende Kabel-Infrastruktur wird so wenig wie nötig / möglich tangiert. Die Glasfaserkabel sind nur wenige Millimeter dick und finden oft auch in bereits belegten Rohranlagen Platz.

Was soll ein Hausbesitzer machen wenn er jetzt am Bauen ist?

Es ist sinnvoll, Leerrohre zu verbauen, in welche später die Glasfasern und Multimediaverkabelung eingezogen werden können. Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen für Neubauten, Umbauten und Renovationen.

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