Verlieren Sie Ihre überflüssigen Kilowattstunden. Mehr
Wir helfen, Unfälle und Sachschäden mit Starkstromanlagen zu verhindern, und sorgen für Sicherheit und Umweltverträglichkeit bei elektrischen Niederspannungsanlagen.
Der Eigentümer oder der von ihm bezeichnete Vertreter sorgt dafür, dass die elektrischen Installationen ständig in einem einwandfreien Zustand sind. Sie dürfen Personen und Sachen nicht gefährden – weder bei bestimmungsgemässem noch bei voraussehbarem unsachgemässem Betrieb noch in voraussehbaren Störungsfällen. Der Eigentümer oder dessen gesetzlicher Vertreter muss auf Verlangen den entsprechenden Sicherheitsnachweis erbringen.
Elektrische Hausinstallationen müssen ein erstes Mal bei ihrer Erstellung und später in regelmässigen Abständen kontrolliert werden. Verantwortlich für die Durchführung der Kontrolle ist der Eigentümer der Installation. Wir fordern alle Eigentümerinnen und Eigentümer periodisch in schriftlicher Form auf, den Nachweis zu erbringen. Nachdem der Eigentümer die Aufforderung erhalten habt, ist eine Fachperson mit der Kontrolle zu beauftragen.
Die Werkvorschriften ergänzen die Technische Norm «Niederspannungs-Installationen» (NIN 1.0.2.1) des SEV «electrosuisse» und die jeweils gültigen Reglemente der Netzbetreiber. Die gültigen Werkvorschriften sind abrufbar unter:
Ergänzende Bestimmungen von Energie Wasser Bern zu den Werkvorschriften über die Erstellung von elektrischen Installationen:
Die gültigen Meldeformulare finden Sie unter www.werkvorschriften.ch
Aufgaben und Dienstleistungen von Energie Wasser Bern
- Überwachung der an das Niederspannungsverteilnetz angeschlossenen Elektroinstallationen gemäss der Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (Niederspannungs-Installationsverordnung, NIV) und den gültigen Werkvorschriften
- Stichprobenkontrollen gemäss NIV Art. 39
- Auskünfte für den Anschluss von Elektroinstallationen an unser Niederspannungsverteilnetz. Dies kann zum Beispiel ein neuer Hausanschluss, eine Schaltgerätekombination mit Mess- und Steuerapparaten oder ein Anschluss eines Verbrauchers betreffen
- Auskünfte über die Elektrizitätsverordnung, Werkvorschriften, Niederspannungs-Installationsverordnung, Niederspannungs-Installationsnormen etc.
Unsere Elektrokontrolle führt selber keine Sicherheitskontrollen (Schlusskontrolle, Abnahmekontrolle oder periodische Kontrolle) durch. Ihren Auftrag nimmt gerne das Tochterunternehmen energiecheck bern ag (Tel. 031 321 33 96) entgegen.
Weitere Auskünfte erteilt
Energie Wasser Bern
Elektrokontrolle
Monbijoustrasse 11
3001 Bern
Tel. 031 321 33 94
Fax 031 321 34 94
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www.ewb.ch/elektrokontrolle





